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    "subject": "Ihre Anfrage #233467",
    "content": "Sehr geehrter Herr Haßlinger,\r\nauf Ihre Anfrage vom 22.11.2021 erhalten Sie folgende Antwort:\r\n\r\n1: Auskunft darüber, wie die Neuerungen des UrhG § 68 seit Inkrafttreten im August 2021 an der Herzogin Anna Amalia Bibliothek (HAAB) in Bezug auf den Grundsatz, dass Reproduktionen gemeinfreier Werke ebenfalls gemeinfrei bleiben, im Falle der Digitalen Sammlungen (DS) umgesetzt worden sind/werden bzw. bis wann die Umsetzung erfolgt sein wird.\r\nGegenwärtig bedarf die Verwendung der Digitalisate über den privaten Gebrauch hinaus einer Genehmigung. Diese erfolgt ausdrücklich NICHT aus dem Urheberrecht, sondern aus dem Eigentum. Die Herzogin Anna Amalia Bibliothek (HAAB) macht also keine Urheberrechte an den digitalen Reproduktionen gemeinfreier Werke geltend, sofern die Reproduktionen nicht selbst ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellen.\r\nAls Einrichtung der Klassik Stiftung Weimar (KSW) ist die HAAB an die Entgeltordnung der Stiftung gebunden. Die bisher in der Entgeltordnung geregelten Nutzungshonorare sind ein Beitrag zur Deckung der in der HAAB durch die Auftragsbearbeitung entstehenden Aufwände. Der Stiftungsrat der KSW hat im November 2021 beschlossen, dass eine Umstellung für die Nachnutzung von Digitalisaten gemeinfreier Objekte vorgenommen werden soll, und die KSW mit der Überarbeitung der Entgeltordnung beauftragt. Ab 2022 wird für die Nutzung von nicht urheberrechtlich geschützten Digitalisaten gemeinfreier Werke kein Nutzungshonorar mehr erhoben, soweit in der HAAB kein besonderer Aufwand entsteht.\r\nAußerdem hat die KSW die Umstellung auf ein offenes Lizenzmodell für die Nachnutzung von Digitalisaten gemeinfreier Objekte in Angriff genommen. Die Auszeichnungen in den Digitalen Sammlungen der HAAB werden auf ein offenes Modell für die Nachnutzung entsprechend angepasst. Es ist damit zu rechnen, dass die Gebühren- und Entgeltordnung im ersten Halbjahr 2022 überarbeitet wird und dass die Änderung der Lizenzinformation in den Digitalen Sammlungen der HAAB auch in diesem Zeitraum technisch umgesetzt werden kann.\r\n\r\n2: Auskunft darüber, wieviele Bestände seit Inkrafttreten der o.g. Neuerungen im UrhG mittlerweile durch die HAAB in den Metadaten als gemeinfrei ausgezeichnet worden sind.\r\nBislang wurde kein Titel in den Metadaten als gemeinfrei ausgezeichnet.\r\nDigitalisate sind in der Regel mit „Alle Rechte vorbehalten“ gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung ist keine Urheberrechtsangabe, sondern verweist auf das Eigentum der Klassik Stiftung Weimar.\r\nDie Umstellung des Lizenzmodells auf ein offenes Modell für die Nachnutzung von Digitalisaten gemeinfreier Objekte ist in Vorbereitung und soll im ersten Halbjahr 2022 umgesetzt werden (siehe Nr. 1).\r\n\r\n3: Gesonderte Auskunft darüber, wieviele Digitalisate, deren Digitalisierung mit öffentlichen Geldern (z.B. DFG, BMBF etc.) finanziert wurde, mit einer Lizenz versehen sind, die die Nachnutzung beschränkt. Ggf. Begründung, warum diese Beschränkungen trotz den o.g. Neuerungen im UrhG noch bestehen.\r\nDie Digitalen Sammlungen der HAAB umfassen 26.876 einzelne Titel (Stand 20.12.2021).\r\nIn den letzten 3 Jahren wurde die Digitalisierung von 4.772 Titel im Rahmen von drittmittelgeförderten Projekten finanziert.\r\nWeitere drittmittelfinanzierte Projekte sind noch nicht abgeschlossen und die Digitalisate daher noch nicht abschließend in den Digitalen Sammlungen verfügbar.\r\nAus diesen Projekten werden 2.240 Titel bis zum 31.12.2021 zugänglich sein, weitere 3.000 Titel bis zum 30.09.2022.\r\nBereitstellungsgebühren und Publikationsentgelte sollen einen Teil der durch die Auftragsbearbeitung entstehenden Aufwände ausgleichen. Die Umstellung des Lizenzmodells auf ein offenes Modell für die Nachnutzung von Digitalisaten gemeinfreier Objekte befindet sich aktuell in der Umsetzung (siehe Nr. 1) und soll im ersten Halbjahr 2022 abgeschlossen werden.\r\n\r\n4: Auskunft und ausführliche Übersicht darüber, in wie weit die HAAB seit Inkrafttreten der o.g. Novellierung finanzielle Einnahmen – etwa durch Gewährung von Bildnutzungsrechten – für Reproduktionen gemeinfreier Werke aus den DS generiert hat.\r\nEine Aufschlüsselung nach gemeinfreien bzw. nicht-gemeinfreien Werken wird bei der Rechnungstellung nicht vorgenommen.\r\nSeit August 2021 wurden in der KSW 20 kostenpflichtige Publikationsanträge bearbeitet. Hierfür wurden Publikationsentgelte in Höhe von rund 1.700 € erzielt (Stand 20.12.2021).\r\nPublikationsentgelte gemäß Entgeltordnung der Klassik Stiftung Weimar leiten sich aus dem Eigentum der Originale ab und sollen einen Teil der durch die Auftragsbearbeitung entstehenden Aufwände ausgleichen. Die Umstellung auf ein offenes Modell für die Nachnutzung von Digitalisaten gemeinfreier Objekte befindet sich aktuell in der Umsetzung (siehe Nr. 1) und soll im ersten Halbjahr 2022 abgeschlossen werden.\r\n\r\nFür diese Auskunft werden keine Kosten erhoben.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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