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"subject": "WG: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235364]",
"content": "Guten Tag Herr Semsrott, \r\n\r\nhier kommen wie angekündigt weitere Antworten zu Ihrer Anfrage vom 13. Dezember 2021: \r\n\r\nWas die zu entsiegelnden Flächen angeht, so ist für das Jahr 2022 im Kreis Heinsberg ein weiterer Abschnitt zur Entsiegelung des Rodebachs im Bereich der Gemeinde Selfkant geplant. Das sind rund 4000 bis 5000 Quadratmeter. Weitere Planungen zur Entsiegelung liegen zurzeit nicht vor. \r\n\r\nMit Blick auf geplante Aufforstungen ist zu sagen, dass zurzeit geplant ist, im Jahr 2022 ca. 11.000 Bäume (Gehölze) und im Jahr 2023 16.000 Bäume zu pflanzen. Dabei handelt es sich überwiegend um Forstpflanzen. \r\n\r\nStarkregen-Gefahrenkarten: Starkregenereignisse sind lokal begrenzte Regenereignisse mit großer Niederschlagsmenge und hoher Intensität. Sie sind meist von sehr geringer räumlicher Ausdehnung und kurzer Dauer. Daher setzt das Starkregenmanagement auf kommunaler Ebene an und nicht auf Ebene der Kreisverwaltungen. Es handelt sich hierbei um ein recht neues Instrument im Rahmen der Klimaanpassung. Die Starkregenkarten sind nicht verpflichtend. Von den zehn Kommunen im Kreis Heinsberg haben sechs Kommunen bereits die Erarbeitung von Starkregenkarten in Auftrag gegeben (diese werden derzeit erstellt), eine Kommune ist noch in der Phase der Entscheidungsfindung, die übrigen drei Kommunen wollen kein Starkregenkonzept erstellen lassen. Erst vor wenigen Tagen wurde zudem die Starkregengefahren des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie veröffentlicht (Link: https://geoportal.de/Info/tk_04-starkregengefahrenhinweise-nrw) , die für das Land Nordrhein-Westfalen die landesweit hydrodynamisch modellierten Fließgeschwindigkeiten und Überflutungstiefen für Starkregenereignisse darstellt. \r\n\r\nRegenrückhaltebecken: Grob zu unterscheiden sind hier Becken im Einzugsgebiet von Gewässern als technischer Hochwasserschutz und Becken, die im Zuge einer (Neu-) Bebauung als Regenrückhaltung vor Einleitung dienen. Konzeption, Planung, Bau und Betrieb von Hochwasserschutzanlagen an Gewässern obliegt grundsätzlich dem Gewässerunterhaltungspflichtigen, also im Kreis Heinsberg dem Wasserverband Eifel-Rur, Schwalmverband und Niersverband sowie einigen wenigen Kommunen, die diese Pflichtaufgabe eigenständig wahrnehmen. Im Kreis Heinsberg ist lediglich ein Becken in der kommunalen „Überlegung“, dass aber anhand der nicht zur Verfügung stehenden Grundstücke derzeit nicht realisiert werden kann. Darüber hinaus wurde erst vor kurzem die neugebauten Hochwasserrückhaltebecken in Herb und Uetterath in Betrieb genommen. Becken, die gegebenenfalls als Regenrückhaltung in Baugebiet dienen, sind Bestandteil der kommunalen (Bebauungs-) Planung. Der Kreis Heinsberg ist grundsätzlich in allen Fällen „nur“ Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für Maßnahmen an Gewässern sonstiger Ordnung nach Landeswasserrecht, somit auch für die vorgenannten Bauwerke. Er ist in alle Verfahren eingebunden, im obliegt aber nicht die konzeptionelle Planung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Landrat des Kreises Heinsberg",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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