GET /api/v1/message/654587/?format=api
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"subject": "Ihre Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nich komme zurück auf Ihren Antrag vom 04.12.2021 betreffend die Erteilung von Informationen nach § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). \r\n\r\nDie von Ihnen gewünschten Informationen können wir nicht zur Verfügung stellen, da der DAAD e.V. für Ihr Anliegen der falsche Antragsgegner ist. \r\n \r\nZwar können auch juristische Personen des Privatrechts über § 1 Absatz 1 Satz 3 IFG dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegen. Auskunftspflichtig ist jedoch nicht die juristische Person des Privatrechts, sondern die Behörde, die sich der betreffenden Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Daher muss ein Antrag auf Informationszugang auch an eben diese Behörde gerichtet werden (siehe hierzu § 7 Absatz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes). \r\n\r\nSie bitten in Ihrer E-Mail vom 04.12.2021 um Zusendung eines Vertrags über die „SharePoint / O365-Support und -Weiterentwicklung Intranet“. Der richtige Anspruchsgegner für Ihr Anliegen wäre daher das Auswärtige Amt, so dass Sie Ihren Antrag auf Informationszugang an dieses richten müssten. \r\n\r\nAuf das von Ihnen ebenfalls genannte Umweltinformationsgesetz (UIG) bzw. Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wird an dieser Stelle nicht näher eingegangen, da keine Informationen nach dem UIG bzw. VIG betroffen sind. \r\n\r\nIch hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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