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"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDokumente, die sich mit dem gesellschaftlichen Effekt der von Fr. Andrea Nahles seinerzeit als Bundesministerin eingerichteten ALG 1-Sperrfrist befassen: Erhebungen und Untersuchungen, die belegen\r\n(i) wie oft die ALG 1-Sperrfrist seit ihrer Einführung Anwendung fand, auch in Bezug auf die mehrmalige Anwendung bei Einzelpersonen, \r\n(ii) die Anzahl der seit der Einführung geführten diesbezüglichen Rechtsverfahren und deren Ausgang, \r\n(iii) welche Kosten durch die Anwendung der ALG 1-Sperrfrist seit ihrer Einführung eingespart werden konnten und welche Kosten voraussichtlich weiterhin eingespart werden können, \r\n(iv) welche Wirksamkeit der ALG 1-Sperrfrist seit ihrer Einführung zukommt, aus sozial- und volkswissenschaftlicher, juristischer und ethischer Perspektive\r\n(v) Diskussionen zu Alternativen zur ALG 1-Sperrfrist \r\n(vi) Diskussionen zum juristischen Konstrukt einer sog. Versicherungsgemeinschaft und deren Primat vor dem Individuum mit Blick auf grundgesetzliche Aspekte\r\n\r\nVielen Dank.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nCharles-Philipp Beckmann\n\n\n\nAnfragenr: 236407\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/236407/\n\nPostanschrift\nCharles-Philipp Beckmann\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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