HTTP 200 OK
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"subject": "AW: Automatische Antwort: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234030]",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage, die ich erst jetzt beantworten kann, da ich mich tatsächlich im Dezember im Urlaub befunden haben.\r\n\r\nGrundsätzlich sind wir immer bereit, Auskunftsanfragen zu ermöglichen. Das von Ihnen zitierte Informationsrecht der Presse findet nach meiner rechtlichen Auffassung allerdings hier nicht statt.\r\nAuch wenn wir in kommunaler Trägerschaft sind, so sind wir nicht gleichzusetzen mit einer Behörde, die mitunter der Auskunftspflicht unterliegen mag. Nach § 1 Abs. 4 des Nds. Verwaltungsverfahrensgesetzes - Nds. VwVfG - ist eine Behörde im Sinne dieses Gesetzes (NPresseG) jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Ich zitiere weiterhin \"nicht jegliche Tätigkeit einer als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierten Unternehmens mit hoheitlichem Träger ist gleichzeitig eine behördliche Tätigkeit im Sinne von § 4 Abs. 1 NPresseG.\".\r\n\r\nWie Sie wissen, kümmern wir uns um die Krankenversorgung aller Menschen, was keine verwaltende Tätigkeit darstellt.\r\n\r\nIch habe es eingangs erwähnt: Ich schaue, ob ich die Informationen zusammentragen kann. Dies wird geraume Zeit in Anspruch nehmen. Einen Zeitpunkt kann ich Ihnen derzeit nicht nennen.\r\n\r\n\r\nViele Grüße",
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