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    "content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. Dezember.\r\n\r\nIn rechtlicher Hinsicht wird für die digitalen COVID-Impfzertifikate der EU für grenzüberschreitende Reisezwecke nun eine – für die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtende – Anerkennungsdauer von 270 Tagen festgelegt, die sich derzeit nur auf die Grundimmunisierung bezieht. Diese Regelung findet ab dem 1. Februar 2022 Anwendung. Eine Neuausstellung Ihres Zertifikats ist hierfür nicht notwendig.\r\n\r\nDie Anerkennungsdauer wird regelmäßig evaluiert, um ggf. auf neue wissenschaftliche Erkenntnissen zu reagieren.\r\n\r\nDie Wirksamkeit der Impfungen gegen COVID-19 wird kontinuierlich untersucht und eingeschätzt, auch im Hinblick auf neu auftretende Varianten. Konkrete Zeiträume lassen sich daher nicht mit Sicherheit festlegen.  Wissenschaftlich gesichert ist jedoch, dass die Schutzwirkung der Impfung im Laufe der Zeit nachlässt und aufgefrischt werden sollte. Für welche Personengruppen welche Empfehlungen derzeit gelten, finden Sie bei der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut.\r\n\r\nhttps://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/stiko_node.html\r\n\r\nDie Einträge im „gelben Impfheft“ dienen der Bescheinigung der durchgeführten Impfungen unter Angabe des Datums der Impfung; eine Gültigkeit wird hier nicht vermerkt.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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