HTTP 200 OK
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"subject": "Anfrage/Antrag nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) (Az. 140-1096-01/22): Anzahl der Anträge auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz in Zusammenhang mit Corona-Impfungen [#237013]",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nmit der anhängenden E-Mail vom 7. Januar 2022 haben Sie einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 9 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) gestellt.\r\n\r\nHiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags, der unter dem Aktenzeichen 140-1096-01/22 bearbeitet wird.\r\n\r\nAuf Folgendes möchte ich hinweisen:\r\n\r\nSofern ein Dritter im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürTG betroffen ist, so ist ihm gemäß § 10 Abs. 4 ThürTG die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. Dritter i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürTG ist jede natürliche oder juristische Person, deren Rechte nach § 13 ThürTG geschützt werden. Erfasst sind damit Datenschutzrechte sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Inhaber der Schutzrechte können auch öffentliche Stellen sowie Amtsträger sein.\r\n\r\nÜber eventuell entstehende Kosten im Falle einer Stattgabe Ihres Antrages kann derzeit - mangels exakter Kenntnis des Informationsbeschaffungsaufwands - noch nicht genau informiert werden. Zur grundsätzlichen Orientierung möchte ich jedoch diesbezüglich schon jetzt auf folgende Kostenregelungen hinweisen:\r\n\r\na) Zeitaufwand: 16,00 Euro je 15 min (Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte - Nr. 1.4.1.2 Anlage Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung [ThürAllgVwKostO])\r\n\r\nb) Kopierkosten: Nr. 2.1.2 Anlage ThürAllgVwKostO\r\n- 0,50 Euro je Seite schwarz-weiß (erste 50 Seiten)\r\n- 0,15 Euro je Seite schwarz-weiß (jede weitere Seite)\r\n- 1,00 Euro je Seite in Farbe (erste 50 Seiten)\r\n- 0,30 Euro je Seite in Farbe (jede weitere Seite)\r\n\r\nDie Gebühr darf den Betrag von 500 Euro nicht übersteigen, bei geringfügigem Aufwand sind die öffentlichen Leistungen verwaltungskostenfrei (§ 15 Abs. 1 Sätze 3 und 4 ThürTG).\r\n\r\nFür den Fall, dass Sie Ihr Informationszugangsbegehren nicht aufrechterhalten, bitte ich um entsprechende Mitteilung.\r\n\r\nFür Rückfragen und weitere Informationen stehe ich gern zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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