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"subject": "Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2021",
"content": "Referat R-H \n\nAz. 20 60 12 147/2021\n\n \n\nSehr Antragsteller/in\n\n \n\nich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 20. Dezember 2021.\n\n \n\nIhrer Bitte nach Herausgabe des Schreibens des Bundesrechnungshofes an den\nBStU betreffend die Fortführung des Projektes Virtuelle Rekonstruktion aus\ndem Jahr 2016 kann ich nicht nachkommen.\n\n \n\nDer Bundesrechnungshof kann Zugang nur zu Prüfungsergebnissen gewähren, wenn\ndiese abschließend festgestellt oder abschließend parlamentarisch beraten\nwurden (§ 96 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 Bundeshaushaltsordnung - BHO). Das von\nIhnen begehrte Schreiben ist kein abschließendes Prüfungsergebnis nach § 96\nAbs. 4 Satz 1 und Satz 2 BHO. Es ist Teil der zur Prüfungs- und\nBeratungstätigkeit geführten Akte, zu der ein Zugang gemäß § 96 Abs. 4 Satz\n3 BHO zum Schutz des Prüfungs- und Beratungsverfahrens ausgeschlossen ist. \n\n \n\nFür Ihr Interesse bedanke ich mich. \n\n \n\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Bundesrechnungshof",
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