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"subject": "Antwort: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235418]",
"content": "Sehr geehrter Herr Semsrott,\r\n\r\ngern möchten wir auf Ihre Fragen folgende Antworten geben und die uns zur Verfügung stehenden Unterlagen bzw. Links Ihnen zur Verfügung stellen:\r\n\r\n\r\n- Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)\r\n\r\n- Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft\r\n\r\n\r\nDas Klimaschutzkonzept des Landkreises Leipzig befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Mit der Fertigstellung wird im 3. Quartal d.J. gerechnet. Unabhängig davon finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link die aktuellen Unterlagen sowie Daten und Fakten, die bereits vorhanden sind, darunter auch den Zeit- und Ablaufplan zur Umsetzung des Konzeptes.\r\n\r\n\r\nhttps://www.landkreisleipzig.de/kreisentwicklung-a-12991.html\r\n\r\n\r\n- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft\r\n\r\nStarkregengefahrenkarten wurden vom Landkreis Leipzig nicht erstellt. Informationen zu Starkregen-Gefahrenkarten sind auf der Homepage des Landeshochwasserzentrums Sachsens abrufbar.\r\n\r\nLink: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme\r\n\r\n- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. Antwort siehe oben\r\n\r\n\r\n- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen.\r\n\r\nEs gibt für den Landkreis keine Planung /Konzept zur Entsiegelung von Flächen, zur Bepflanzung mit Bäumen und zur Errichtung von Rückhaltebecken, da dies nicht Aufgabe des Landkreises ist. Derartige konzeptionellen Maßnahmen werden von den jeweiligen Kommunen wahrgenommen.\r\n\r\n\r\nAußerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.\r\n\r\n\r\nDie Errichtung von Hochwasserrückhaltebecken ergibt sich weiterhin aus den Hochwasserschutzkonzepten bzw. Hochwasserrisikomanagementplänen, die für die Fließgewässer 1. Ordnung durch die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen und für bestimmte Gewässer 2. Ordnung durch die zuständigen Gemeinden erstellt wurden. Die Zuständigkeit hierfür liegt nicht bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Leipzig.\r\n\r\n\r\nIch hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Landratsamt Landkreis Leipzig",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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