GET /api/v1/message/658710/
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Content-Type: application/json
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    "subject": "Ihre weitere E-Mail vom 7. Januar 2022 (Az. 1391.193)",
    "content": "Sehr Antragsteller/in\n\nzu Ihrer weiteren E-Mail teile ich Ihnen mit, dass alle 2061 Meldungen \n(Stand: 17. Dez. 2021) auch in der Datenbank-Rohfassung auf \nschützenswerte Daten nach §§ 6 und 7 IFG (bei laufenden Verfahren wohl \nauch nach §§ 9 und 10 IFG) zu prüfen und diese Daten entsprechend zu \nschwärzen wären. Denn schon der Name der meldenden verantwortlichen \nStelle ist u. U. nach den vorgenannten Bestimmungen schutzbedürftig. Der \nAufwand für die Prüfung und Schwärzung wäre angesichts der o. g. \nVielzahl der Meldungen als \"außergewöhnlich umfangreich\" anzusehen, so \ndass Sie für die nach § 16 gebührenpflichtige Offenlegung der nach \nSchwärzung verbliebenen Informationen (§ 12 IFG) mit einer Gebühr nahe \nder Obergrenze von 500 € rechnen müssten (vgl. Tarifstelle 1004 b) Ziff. \n3 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung).\n\nDas IFG und die Gebührenvorschriften sind abrufbar unter \nhttps://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen\n\nSollten Sie mit dieser gebührenpflichtigen Offenlegung der nach \nSchwärzung verbliebenen Informationen einverstanden sein, bitte ich \nzugleich um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Denn diese ist für die \nordnungsgemäße Zustellung des (Gebühren-)Bescheides an Sie erforderlich.\n\nFür Rückfragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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            "Ihre weitere E-Mail vom 7. Januar 2022 (Az. 1391.193)"
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    "sender": "Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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