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    "subject": "WG: Arbeitssuchend gemeldet ab 15.03.2022 [#237020]",
    "content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nanbei finden Sie unten die Antworten auf Ihre Fragen.\r\n\r\nBitte beachten Sie dazu:\r\n\r\n- Arbeitsuchendmeldungen im Voraus können nicht ermittelt werden.\r\n- Aus der Statistik ist es nicht möglich, Gründe für die Arbeitsuchendmeldung zu identifizieren. Es muss hier also offenbleiben, ob sich u. U. mehr Menschen arbeitsuchend gemeldet haben, weil sie sich nicht impfen lassen wollen, sich nicht weiter dem Risiko aussetzen möchten, Corona-Patienten zu versorgen oder ob sie im zweiten Pandemie-Winter die Grenzen ihrer Belastbarkeit erreicht haben.\r\n- Arbeitsuchendmeldungen hängen (wie alle Bewegungsdaten) auch mit der Zahl der Arbeitstage zusammen. Diese war im Dezember 2021 höher als üblich.\r\n- Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde erst am 10. Dezember 2021 beschlossen und der statistische Zähltag lag am 13. Dezember.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Agentur für Arbeit Augsburg",
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