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"subject": "AW: Anfrage Antragsteller/in Antragsteller/in, Daten des RKI Wochenbericht 31 12 2021Seite 14 Omikron-Variante [#236792]",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\nich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Anfrage. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen ist eine Beantwortung Ihrer Fragen im Einzelnen nicht möglich, bitte haben Sie dafür Verständnis. Gerne möchte ich aber auf einige Aspekte eingehen.\n\nEin Prävalenzfehler bezeichnet das Phänomen, dass eine bedingte Wahrscheinlichkeit oder ein Risiko (zum Beispiel das Risiko an COVID-19 zu erkranken), falsch eingeschätzt werden, weil Häufigkeiten (zum Beispiel die Impfquote) nicht berücksichtigt werden.\n\nZum verdeutlichen hier ein Beispiel:\n\nUnter 100 Personen sind 99 Geimpfte und 1 ungeimpfte Person. Von diesen 100 Personen kommen 2 Personen aufgrund einer COVID-19-Erkrankung ins Krankenhaus. Eine Person ist geimpft, die andere Person ist ungeimpft.\n\nWird nun angenommen, dass 50 Prozent der Geimpften im Krankenhaus liegen, liegt der Prävalenzfehler vor. \n\nDenn bei der Berechnung der Wahrscheinlichkeit im Krankenhaus zu liegen, muss auch die Impfquote berücksichtigt werden, also wie viele der 100 Personen geimpft und wie viele ungeimpft sind.\n\nWird die Impfquote berücksichtigt kommt man zu dem Ergebnis: 100 Prozent der Ungeimpften landen im Krankenhaus, aber nur 1,01 Prozent der Geimpften.\n\nZum Hintergrund:\n\nUnter den hospitalisierten COVID-19-Fällen sind auch Geimpfte. Daraus kann aber nicht auf die Wirksamkeit der Impfungen geschlossen werden. Die Anzahl der geimpften und ungeimpften COVID-19-Fälle muss zur geimpften und ungeimpften Bevölkerungen ins Verhältnis gesetzt werden. \n\nDie Anzahl der geimpften Personen, die an COVID-19 erkranken ist abhängig von folgenden Faktoren:\n\n-den aktuellen Corona-Fallzahlen: Je mehr Menschen infiziert sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich auch geimpfte Personen inifzieren.\n\n-der Impfquote: Je mehr Menschen geimpft sind, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass unter den Infizierten auch geimpfte Personen sind.\n\n-der Wirksamkeit der Impfung: Die Impfung schützt sehr gut, bietet aber keinen 100 prozentigen Schutz.\n\nFür die Entscheidung über die Erforderlichkeit und Angemessenheit von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 oder anderer übertragbarer Krankheiten oder den Verzicht auf solche Maßnahmen ist eine Gesamtbetrachtung der Schwere und Entwicklung des Infektionsgeschehens, der aktuellen medizinischen Versorgungssituation wie auch der gesamtgesellschaftlichen Situation und der Interessen der von den Maßnahmen betroffenen Grundrechtsträgerinnen und Grundrechtsträgern erforderlich. Entscheidungen über Maßnahmen sind von den Verantwortlichen auf Bundes-, Landes- bzw. kommunaler Ebene jeweils aktuell auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse und Prognosen zu treffen und ggf. anzupassen. \n\nAngesichts der großen Dynamik des COVID-19-Pandemiegeschehens und der Tatsache, dass zahlreiche Aspekte in der Bewältigung dieses Geschehens beispiellos sind, kaum vorhersehbar waren, und weiterhin schwer vorherzusagen sind, bestanden und bestehen auch weiterhin allenfalls in sehr begrenztem Umfang Verfahren oder Indikatoren für ein Monitoring der Folgewirkungen. Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist nicht nur ein subjektives Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, sondern umfasst auch die Pflicht, sich schützend und fördernd vor das Leben des Einzelnen zu stellen sowie vor Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit zu schützen.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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