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"subject": "AW: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235524]",
"content": "Sehr geehrter Herr Semsrott,\r\n\r\nwir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 13.12.2021. Die von Ihnen gestellten Anfragen können wir wie folgt beantworten:\r\n\r\n\r\n· Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept der Stadt Mannheim können Sie hier downloaden: Microsoft Word - MANNHEIM_KURZFASSUNG_NEU.doc<https://www.mannheim.de/sites/default/files/2018-09/KLIMAKONZEPTION_2020_final.pdf>\r\nDie Klimaschutzkonzeption 2020 befindet sich derzeit in der Fortschreibung zum Klimaschutzaktionsplan 2030. Dieser Prozess wird voraussichtlich bis Mitte 2022 abgeschlossen sein.\r\n\r\n· Den aktuellen Plan zur Anpassung an den Klimawandel der Stadt Mannheim können Sie über folgenden Link downloaden: AnhangI_Dok_Befragung_Layout_01822019_IU (mannheim.de)<https://www.mannheim.de/sites/default/files/2019-04/Konzept_Anpassung%20an%20den%20Klimawandel%20in%20Mannheim_final.pdf>\r\n\r\n· Starkregen-Gefahrenkarten für Teile der Stadt Mannheim sind derzeit in Erstellung und werden voraussichtlich bis Mitte 2022 fertiggestellt.\r\n\r\n· Derzeit sind keine weiteren Regenrückhaltebecken vorgesehen. Das aktuelle Gesamtvolumen entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Die Stadt Mannheim sichert sich derzeit ein Grundstück im Stadtgebiet, um auf etwaige zukünftige Forderungen nach einem weiteren Rückhaltebecken vorbereitet zu sein.\r\n\r\n· Ein Budget zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes ist nicht festgelegt.\r\n\r\n· Die Stadt Mannheim plant in den nächsten Jahren die folgenden Baumpflanzungen: 2021 - 300 Bäume; 2022 - 500 Bäume; 2023 - 750 Bäume, ab 2024 - 1000 Bäume/Jahr. Weiterhin werden auf Konversionsflächen geschätzt weitere 5000 Bäume in den nächsten Jahren gepflanzt. Hinzu kommen die Bemühungen des klimaangepassten Waldumbaus und der Nachpflanzungen. Vgl. MANNHEIMS STADTWALD - DIE GRÜNE LUNGE UNSERER STADT | Mannheim.de<https://www.mannheim.de/de/service-bieten/gruene-stadt/wald>\r\n\r\n· Eine qm-Angabe zur Fläche, die in den nächsten Jahren entsiegelt werden soll, gibt es nicht.\r\n\r\nIm Übrigen liegen uns keine Informationen vor. Der Auskunftsanspruch für Umweltinformationen nach § 24 UVwG besteht nur, soweit die Informationen existieren und der informationspflichtigen Stelle vorliegen. Eine erstmalige Beschaffung der Informationen ist hiervon nicht umfasst. Ihr Antrag wäre in diesem Umfang abzulehnen. Bitten teilen Sie uns mit, ob Sie insoweit an dem Antrag festhalten möchten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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