GET /api/v1/message/659364/?format=api
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Content-Type: application/json
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    "subject": "Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.12.2021 [Az.2.13.04/0003#0553 ] [#236483]",
    "content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nzu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit:\r\n\r\nDie von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Die von Ihnen eingereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet.\r\n\r\nGrundlage sind die aus den nach IfSG übermittelten Meldedaten. Diese Informationen sind in Tabelle 4 und 5 des genannten Wochenberichts dargestellt. Zur Individuellen Abfrage von Meldedaten verweisen wir auf:\r\nhttps://survstat.rki.de/Content/Query/Create.aspx \r\n\r\nIm Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in dem genannten Wochenbericht.\r\n\r\nDas RKI informiert primär die Fachöffentlichkeit und verfügt leider nicht über die Kapazitäten, um auch die zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung jeweils individuell zu beantworten (siehe auch die Hinweise unter https://www.rki.de/DE/Service/Kontakt/Anfragen/Anfragen_node.html) Für die individuelle Beratung sind primär die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die örtlichen Gesundheitsämter verantwortlich. Gleichwohl stellen wir auf unserer Internetseite umfangreiche Informationen für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, insbesondere zu COVID-19 sowie zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (www.rki.de/covid-19 und www.rki.de/covid-19-impfen) Sie können Bürgeranfragen an das hierfür eingerichtete Postfach <<E-Mail-Adresse>> richten, wir bitten jedoch um Verständnis, dass hierauf aus den dargestellten Gründen ggf. nicht bzw. nur verzögert reagiert werden kann.\r\n\r\nWir bitten vor diesem Hintergrund um Verständnis, dass Nachfragen zu dieser Anfrage an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> aus den dargestellten Gründen nicht beantwortet werden.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.12.2021 [Az.2.13.04/0003#0553 ] [#236483]"
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            "Antragsteller/in"
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            "\n\r\nzu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit:\r\n\r\nDie von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Die von Ihnen eingereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet.\r\n\r\nGrundlage sind die aus den nach IfSG übermittelten Meldedaten. Diese Informationen sind in Tabelle 4 und 5 des genannten Wochenberichts dargestellt. Zur Individuellen Abfrage von Meldedaten verweisen wir auf:\r\nhttps://survstat.rki.de/Content/Query/Create.aspx \r\n\r\nIm Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in dem genannten Wochenbericht.\r\n\r\nDas RKI informiert primär die Fachöffentlichkeit und verfügt leider nicht über die Kapazitäten, um auch die zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung jeweils individuell zu beantworten (siehe auch die Hinweise unter https://www.rki.de/DE/Service/Kontakt/Anfragen/Anfragen_node.html) Für die individuelle Beratung sind primär die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die örtlichen Gesundheitsämter verantwortlich. Gleichwohl stellen wir auf unserer Internetseite umfangreiche Informationen für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, insbesondere zu COVID-19 sowie zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (www.rki.de/covid-19 und www.rki.de/covid-19-impfen) Sie können Bürgeranfragen an das hierfür eingerichtete Postfach "
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    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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