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    "content": "Sehr Antragsteller/in\n\nauf Ihren IFG-Antrag vom 10. Januar 2022 erteile ich Ihnen folgende Auskunft:\n\nDas Bundesministerium für Gesundheit hat am 19. Mai 2021 dem Konsortium \"DigitalRadar\" den Zuschlag für die Reifegradmessung im Rahmen des § 14b KHG erteilt.\nNachdem § 14 KHG vorsieht, dass die Erhebung den Digitalisierungsstatus zum 30. Juni 2021 erfasst, fand die erste Datenerhebung zwischen dem 5. Oktober 2021 und dem 17. Dezember 2021 statt. Die Daten werden derzeit vom Konsortium aufbereitet und ausgewertet. Daher liegen dem Bundesministerium für Gesundheit derzeit keine Erkenntnisse vor. Sobald die Auswertung abgeschlossen ist, werden die Ergebnisse vorgestellt und anschließend veröffentlicht.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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