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"subject": "AW: Nachfrage [#234739]",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nunten folgend erhalten Sie unsere Antworten zu Ihren Fragen. \r\nAn dieser Stelle frage ich aber erneut bei Ihnen nach, warum wir Ihre Anfrage 2x (mit unterschiedlichen Nummern) erhalten haben. Gibt es dafür einen Grund? Sie haben mir auf diese Frage leider seit einigen Wochen nicht geantwortet. Vielleicht können Sie das noch einmal herausfinden. Danke. \r\nHier die Fragen und unsere Antworten. \r\n\r\n1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? - Ja.\r\n\r\n2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? - Ja. \r\n\r\n3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? - Ja. \r\n\r\n4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? - Diese Frage können wir aufgrund von Paragraf 219a Strafgesetzbuch, der das sogenannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche regelt, nicht beantworten.\r\n\r\n5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. - Diese Frage können wir aufgrund von Paragraf 219a Strafgesetzbuch, der das sogenannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche regelt, nicht beantworten.\r\n\r\n6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. - Diese Frage können wir aufgrund von Paragraf 219a Strafgesetzbuch, der das sogenannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche regelt, nicht beantworten.\r\n\r\n7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? - Diese Frage können wir aufgrund von Paragraf 219a Strafgesetzbuch, der das sogenannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche regelt, nicht beantworten.\r\n\r\n8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. \r\n\r\n2021 – 48 \r\n2020 – 52 \r\n2019 – 53 \r\n\r\nDie von Ihnen gewünschte Aufschlüsselung können wir Ihnen aufgrund von Paragraf 219a Strafgesetzbuch, der das sogenannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche regelt, nicht zukommen lassen. \r\n\r\nWir hoffen, dass Ihnen die Antworten so reichen und bitte Sie um Verständnis.\r\n\r\nFür Rückfragen sind wir gerne für Sie da.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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