GET /api/v1/message/659719/?format=api
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    "content": "Sehr geehrter Frau Emde,\n\nmit Ihrer mir durch das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zuständigkeitshalber zugeleiteten Eingabe vom 06.12.2021 begehren Sie eine Durchsetzung und Kontrolle des Sicherheitsabstandes von 1,5 m von Kfz-Führenden gegenüber Radfahrenden durch die Polizei.\n\nDarauf bezugnehmend kann ich Ihnen zu Ihrer Eingabe Folgendes mitteilen. Den Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen ist das methodische Vorgehen zur Überwachung und Ahndung des Seitenabstandes beim Überholen von Radfahrenden bekannt. Zur Kontrolle des Seitenabstands gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen zur Feststellung eines Verstoßes (z. B. durch Berechnungen von Mindest- oder Restfahrbahnbreiten mit Vermessungen, durch konkretisierte Schätzungen ohne Messungen), allerdings noch kein zertifiziertes technisches Messgerät.\n\nDie lokalen Schwerpunkte bei der Verkehrsüberwachung liegen auf Örtlichkeiten, bei denen von einem besonders hohem Risiko auszugehen ist. Dazu richtet sich die polizeiliche Verkehrsarbeit in Nordrhein-Westfalen nach der Fachstrategie Verkehr aus. Danach gilt es, vor allem schwere Verkehrsunfälle zu verhindern und von der Polizei im Rahmen der Verkehrsüberwachung festgestellte Verstöße konsequent zu ahnden. Dies wird bei Verkehrsverstößen Anderer gegenüber Radfahrenden von Seiten der Polizei Nordrhein-Westfalen umgesetzt, insbesondere auch, weil Radfahrende sogenannte ungeschützte Verkehrsteilnehmende sind.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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