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    "subject": "Nutzung des Übungsluftraums ED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2) am Freitag 14.01.22 nach 12:00 MEZ [#237614]",
    "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIm\r\nMilitärischen Luftfahrthandbuch Deutschland\r\nTeil ENR 5.2 Militärische Übungsgebiete\r\nheißt es in Kapitel 7\r\n\"\r\n7. Nutzung und Überwachung zeitweilig reservierter Lufträume – TRA (Temporary Reserved Airspace)\r\n7.1 Allgemeines\r\nTRA sind Gebiete, welche zeitweilig für Flüge militärischer Luftfahrzeuge reserviert sind.\r\nSie werden als Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) eingerichtet.\r\nBeschreibung der Gebiete: siehe AIP Deutschland ENR 5.1.\r\n7.2 Zeitliche Wirksamkeit\r\nTRA sind während folgender Zeiten wirksam:\r\nMON-THU 0700++ - 2230++\r\nFRI 0700++ - 1600++\r\naußer an gesetzlichen Feiertagen.\r\n\r\nAbweichende Zeiten:\r\nED-R 205/305 (TRA Lauter 1/2)\r\nFRI nur bis 1100++\r\n\r\nIn begründeten Ausnahmefällen kann folgende Verlängerung der Betriebszeiten beim BMVg FüSK I 5 beantragt werden:\r\nFRI bis 1600++\r\n\"\r\n\r\nDie Nutzung des Übungsluftraums TRA Lauter ist also im Allgemeinen an Freitagen auf 08:00 - 12:00 MEZ (07:00 - 11:00 UTC) beschränkt.\r\nEine Verlängerung bis 17:00 MEZ (16:00 UTC) kann nur in begründeten Ausnahmefällen beantragt werden.\r\n\r\n\r\nDie Auswertung frei verfügbarer Transponder-Daten zeigt für Freitag, 14.01.22, einen Flug nach 12:00 MEZ durch ein deutsches militärisches Luftfahrzeug:\r\n\r\nCallsign: APEX\r\nICAO24: 3F911A\r\nFlugverlauf siehe:\r\nhttps://globe.adsbexchange.com/?icao=3f911a&lat=49.790&lon=7.441&zoom=9.8&showTrace=2022-01-14\r\n\r\n\r\nMeine Frage:\r\nWas ist die Begründung für diesen Ausnahmefall (Nutzung der TRA Lauter an einem Freitag nach 12:00 MEZ / 11:00 UTC) ?\r\n\r\nVielen Dank.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 237614\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/237614/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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