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    "subject": "Ihre Quellenangaben zur Verkürzung des Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage. [#238014]",
    "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nErstmals vielen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz die Bürger des Bundesrepublik gegen das Coronavirus zu schützen. Danke auch für die fachliche Begründung Ihres Schrittes den Genesenenstatus von 90 auf 180 Tage zu verkürzen. Ohne Frage haben N Ferguson et al. im \"Report 50\" die ausführlichste empirische Analyse zu Omikron vorgelegt. Sie verkürzten den Status mit Verweis auf Ferguson et al. weil die Studienlage ergäbe, dass natürliche erworbene Immunität keinen ausreichenden Schutz böte . Dazu folgende Bitte um Auskunft:\r\n\r\n1)\r\nFerguson et al geben an (Seite 10 erster und zweiter Absatz), dass eine zurückliegende Infektion das Hospitalisierungsrisiko bei Omikron (gezählt ab einer Übernachtung) um 61% bzw. 69% (bei Berücksichtigung der Attack Rate) reduziert. Das ist vergleichbar mit den zugelassenen Impfstoffen (ohne Booster). Warum wird der Status dann verkürzt, und nicht verlängert, was ja angesichts des relativ hohen Schutzes Sinn machen würde?\r\n\r\n2)\r\nWarum wurde diese Empfehlung innerhalb von wenigen Wochen auf Basis einer - ich zitiere den Autor frei - : \"Vorsichtig zu interpretierenden Datenerhebung\" gegeben und die schon mehrere Monate alte Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Virologie den Status auf mindestens 12 Monate zu verlängern (Basierend auf empirischen Kohortenstudien mit mehreren 10.000 Datenpunkten) einfach unbeachtet gelassen?\r\n\r\nNoch eine persönliche Bemerkung:\r\n\r\nBitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich unterstelle Ihnen nichts. Diese Art der Kommunikation untergräbt jedoch die wichtige Arbeit die Sie und Ihre Kollegen jeden Tag leisten. Es braucht sehr viel wohlwollen keine politischen Opportunitäten sowie künstliche Erhöhung des Impfdrucks  zu unterstellen wenn man sich die von Ihnen genannten Quellen anschaut. Ich verstehe absolut, dass es wichtig ist die Impfquote zu erhöhen, es gibt aber Wege das zu tun ohne seine Glaubwürdigkeit derart zu gefährden.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nDavid Salomon\n\n\n\nAnfragenr: 238014\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/238014/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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