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    "subject": "K11-13002/22#4 Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU [#238360]",
    "content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nauf Ihren am 21.Januar 2022 an die Beauftragte der Bundessregierung für Kultur und Medien gerichteten Antrag, Ihnen das im Mai 2007 vorgelegte Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU herauszugeben, ergeht  folgende Entscheidung:\r\n\r\n1. Ihrem Antrag auf Informationszugang wird stattgegeben. Wir übersenden Ihnen das Gutachten in den nächsten Tagen an Ihre Postadresse.\r\n2. Für den Informationszugang werden keine Gebühren erhoben.\r\n\r\nIch weise Sie darauf hin, dass das Gutachten urheberrechtlichen Schutz genießt, der einer nicht durch den Berechtigten autorisierten Veröffentlichung oder Vervielfältigung entgegensteht. Bitte beachten Sie, dass auch das Zitieren von unveröffentlichten Werken nach dem Urheberrecht nicht gestattet ist. Das übermittelte Gutachten ist unveröffentlicht.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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