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    "subject": "Ihre Anfragen vom 14.12.2022 #235644 und #234382",
    "content": "BMVg\r\nR I 1 - Az 39-22-17/A5/V29\r\nR I 1 - Az 39-22-17/A5/V43\r\n\r\n\r\nBetreff:        Informationsfreiheitsgesetz (IFG)\r\nBezug:          Ihre Nachrichten vom 14.12.2021\r\n\r\n\r\nSehr Antragsteller/in\n\r\nfür Ihre E-Mail vom 14.12.2021 danke ich Ihnen.\r\n\r\nZuständig für die Koordinierung von IFG-Anfragen im Geschäftsbereich des \r\nBundesministeriums der Verteidigung ist das Referat Recht I 1. \r\n\r\nDie Erstellung einer Antwort auf eine IFG-Anfrage erfolgt grundsätzlich \r\nunter Einbindung der fachlich zuständigen Stelle(n) mit der Bitte um \r\nZulieferung eines Fachbeitrages. Voraussetzung für die Übersendung \r\namtlicher Informationen ist, dass die begehrte amtliche Information \r\ntatsächlich vorliegt und ihrer Herausgabe keine gesetzlichen Gründe \r\nentgegenstehen.\r\nNach hier bekannter Aktenlage haben Sie folgende IFG-Anfragen zum Thema \r\n„nicht identifizierte Phänomene“ gestellt:\r\n\r\n        -       Az. 39-22-17/A5/V9 - Antrag vom 10.11.2021 betr. nicht \r\nidentifizierte Phänomene im Luftraum, beantwortet am 24.11.2021;\r\n\r\n        -       Az. 39-22-17/A5/A16 - Antrag vom 25.11.2021 betr. \r\nmedizinische Folgeerscheinungen nach Nahbereichssichtungen nicht \r\nidentifizierter Phänomene, beantwortet am 10.12.2021;\r\n\r\n        -       Az. 39-22-17/A5/A17 - Antrag vom 29.11.2021 betr. \r\nDetektion ungewöhnlicher Objekte durch deutsche U-Boote, beantwortet am \r\n02.12.2021;\r\n\r\n        -       Az. 39-22-17/A5/A21 - Antrag vom 30.11.2021 betr. \r\nDetektion ungewöhnlicher Objekte durch das Weltraumkommando der \r\nBundeswehr, beantwortet am 09.12.2021;\r\n\r\n        -       Az. 39-22-17/A5/V25 - Antrag vom 29.11.2021 betr. Kontakte \r\ndeutscher Abfangjäger mit nicht identifizierten Phänomenen im Luftraum, \r\nbeantwortet am 21.12.2021;\r\n\r\n        -       Az. 39-22-17/A5/V29 - Antrag vom 02.12.2021 betr. nicht \r\nidentifizierte Phänomene im Luftraum (ZMSBw), beantwortet am 14.12.2021;\r\n\r\nBei der Prüfung Ihrer Anträge wurden Referate der Abteilung „Führung \r\nStreitkräfte“ als fachlich (und fachaufsichtlich) betroffene Stellen \r\neingebunden.\r\nDabei kam die zuständige Stelle zu dem jeweils gleichlautenden Ergebnis, \r\ndass antragsgegenständliche Informationen nicht vorliegen.\r\n\r\nEine tendenziell abnehmende Verfahrensdauer erklärt sich folgendermaßen: \r\nDa Ihre Anfragen stets auf amtliche Informationen bezüglich nicht \r\nidentifizierter Phänomene insbesondere zu Wasser oder in der Luft \r\neinschließlich dem Weltraum abzielen, betrifft die oben beschriebene \r\nBeauftragung dieselben oder eng miteinander zusammenarbeitende Stellen. \r\nDiese können bei in so kurzer zeitlicher Folge eintreffenden inhaltlich \r\nähnlichen Anfragen auf die bereits auf eine frühere Beauftragung hin \r\nmitgeteilten Ergebnisse zurückgreifen. \r\n\r\nEinen Interessenkonflikt bei der Bearbeitung Ihrer Anfragen kann ich \r\naufgrund der obigen Ausführungen nicht feststellen. \r\n\r\nZu Ihrem Antrag vom 02.12.2021 (Az V29) bzw. Ihrer Email vom 14.12.2021 \r\n(s.u.) kann ich Ihnen noch ergänzend erläutern, dass das ZMSBw sowie auch \r\ndas Vorgängerinstitut die von Ihnen angefragten Daten nicht erfasst bzw. \r\nnicht erhebt. Das Bundesarchiv-Militärchiv gehört dagegen nicht zum \r\nGeschäftsbereich des BMVg, so dass eine Abfrage hier nicht erfolgt. Es \r\nsteht Ihnen jedoch frei, sich in eigener Recherche an das Militärarchiv in \r\nFreiburg zu wenden.\r\n\r\nDa die mitwirkenden Fachbereiche des BMVg bzw. die nachgeordneten Stellen \r\ndes BMVg auf Ihre Anfragen das Nichtvorliegen amtlicher Informationen \r\nkommuniziert haben, wird davon ausgegangen, dass damit auch Ihr Schreiben \r\nvom 14.12.2021 (Bezug Az V43) beantwortet ist.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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