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    "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nMit dem Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege wurde auch der rechtliche Status von Solidargemeinschaften u.a. mit §176 SGB V klarer definiert. Dazu bitte ich um folgende Auskünfte. In dem Gesetzentwurf (https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927652.pdf) ist in der Folgenabschätzung auf S.92 von ca. 20 Solidargemeinschaften die Rede, welche für sich ein Gutachten erstellen lassen.\r\n\r\n1.Welche Schätzungen liegen dem BMG vor, wieviele Personen sich vor dem Gesetz in Solidargemeinschaften in Deutschland gegen das Krankheitsrisiko abgesichert haben?\r\n2. Bitte nennen sie alle Solidargemeinschaften (auch Unterstützungskassen/Pfarrvereine) welche dem BMG bzw. Mitarbeitern des BMG bekannt geworden bzw. im Vorfeld des Gesetzes recherchiert wurden. Falls hier keine genannt werden könnten bitte ich darum zu benennen, auf welcher Grundlage die Schätzung der 20 Solidargemeinschaften erfolgte. \r\n3. Welche Solidargemeinschaften haben bisher bereits nach (1) §176 SGB V einen Nachweis ihrer Gründung vor dem 20.01.2021 und ihres durchgängigen Bestehens erbracht und sind auf dieser Grundlage dem BMG bekannt?\r\n4. Welche Solidargemeinschaften haben bereits ein Gutachten  nach (3) §176 SGB V eingereicht? \r\n5. Welchen Solidargemeinschaften hat das BMG bereits das Vorliegen eines testierten Gutachtens über die dauerhafte Leistungsfähigkeit nach (1) §176 SGB V bestätigt? \r\n6. Werden die nach § 176 SGB V anerkannten Solidargemeinschaften durch das BMG zukünftig veröffentlicht und falls ja wo?\r\nVielen Dank für ihre Bemühungen.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 238927\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/238927/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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