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"subject": "WG: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234411]",
"content": "Guten Morgen <Information-entfernt>\r\n\r\n\r\nverzeihen Sie zunächst nochmals die verzögerte Rückantwort, aber leider hat die pandemische Entwicklung in den letzten Wochen in Kliniken viel Raum und Zeit eingenommen. Nichtsdestotrotz ist aber die Thematik der Schwangerschaftsabbrüche respektive der zugehörigen Versorgungslage auch von großem Gewicht; nicht zuletzt aufgrund der aktuellen politischen Diskussion um den §219 nimmt das Thema ja aktuell auch medial Fahrt auf.\r\n\r\n\r\nDaher an dieser Stelle ein paar Informationen unsererseits, jeweils kumuliert für alle Standorte innerhalb des Klinikverbundes Südwest (KVSW). Wir sind Zentralversorger für unser beiden Landkreise Calw und Nagold, insofern müsste eine gesammelte Datenlage dennoch sehr gut die Versorgungssituation in unserem Einzugsgebiet darstellen.\r\n\r\n\r\nFrage 1-3: jeweils ja, sprich wir führen im KVSW Schwangerschaftsabbrüche nach med. Indikation, kriminologischer Indikation sowie Beratungsindikation durch.\r\n\r\nFrage 4: Grundsätzlich bieten wir alle drei Methoden an, wobei Vakuum und medikamentös zahlenmäßig überwiegen – das ideale und einzig richtige Verfahren für einen Schwangerschaftsabbruch gibt es nicht. Welches Vorgehen letztlich zum Tragen kommt, hängt vom Schwangerschaftszeitpunkt, dem Gesundheitszustand der Frau sowie des Ungeborenen, aber auch von den persönlichen Wünschen der Schwangeren im Dialog mit den Ärzten ab.\r\n\r\nFrage 5: Wir führen Schwangerschaftsabbrüche generell nur im Rahmen der rechtmäßigen Normen und Fristen aus.\r\nFrage 6 (+ teilw. 8): In der Regel werden die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nicht von der Krankenkasse übernommen. Eine Übernahme erfolgt lediglich bei einer med. Indikation (für die Schwangere besteht Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihres körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes) und ggf. bei Vergewaltigung. Wenn das Einkommen unter der Einkommensgrenze liegt und somit zu gering ist, um die Kosten selbst zu tragen, muss ein persönlicher Antrag gestellt werden, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten und erhält, so unser Kenntnisstand, das Geld vom Land wieder. Bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse gibt es eine Pauschale: Im Jahr 2021 betrug diese methodenunabhängig 677,52 € in Baden-Württemberg.\r\n\r\nIm Jahr 2019 hatten wir im KVSW diese Pauschale 77x abgerechnet, 2020 54x, 2021 bis Mitte November 36x.\r\n\r\nWird das Ganze als Selbstzahlerleistung durchgeführt, erfolgt die konkrete Abrechnung gem. der individuellen Leistungen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), Beispiel medikamentöser Schwangerschaftsabbruch bis zur 9. Schwangerschaftswoche 460,00 €, operativer Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche ca. 685,00 €\r\n\r\nFrage 7 erübrigt sich im Fall des KVSW ja.\r\n\r\nIch hoffe, die Informationen helfen Ihnen bei der Recherche weiter.\r\n\r\nBeste Grüße,",
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"sender": "Krankenhaus Leonberg",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-05-08T06:04:26.233715+02:00"
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