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    "subject": "Gefahrenabwehr: UM BW besondere Polizeibehörde i.S. § 61 Abs.2 PolG BW [#21458]",
    "content": "Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG \r\n\r\nSehr geehrt<< Anrede >>\nsehr geehrter Herr Heiland,\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nweder Ihre Webseiten, noch Mitarbeiter Ihres Hauses konnten mir beantworten(1), ob Ihr Ministerium eine besondere Polizeibehörde i.S. § 61 Abs. 2 PolG BW ist. Die DVO PolG BW enthält zudem leider keine Regelungen für besondere Polizeibehörden.\r\n\r\nZur Gefahrenabwehr ist aber für Behörde und Bürger die genaue Kenntnis der Zuständigkeit, wie der rechtlichen Möglichkeiten für ein korrektes und schnelles Handeln notwendig. Handlungsdefizite und Unkenntnis der rechtlichen Möglichkeiten von Landesministerien zeigen beispielhaft die umfangreichen Untersuchungen zu der Havarie des Holzfrachters Pallas in SH.(2)\r\n\r\nIch beantrage hiermit  nach LIFG/LUIG/VIG und mit Hinweis auf § 25 LVwVfG BW die Auskünfte:\r\n\r\n1. über den Status des UM BW i.S. § 61 Abs. 2 PolG BW,\r\n2. eine Erläuterung für den Bürger welcher Rechtsrahmen zur Gefahrenabwehr sich hierdurch ergibt,\r\n3. eine Dokumentenliste zu dieser Rechtsfrage Gefahrenabwehr, möglichst aufgeteilt oder gekennzeichnet nach\r\nA Informationen für Bürger,\r\nB Informationen für Mitarbeiter des Ministeriums,\r\nC Informationen für untergeordnete Dienstellen,\r\nD Gutachten/Rechtsverfahren, bei denen die Gefahrenabwehr wesentlich war,\r\nE Kommunikation mit dem Bund,\r\n4. eine Auskunft (Dokumentliste wie auch schriftliche Antwort) zur Gefahrenabwehr, \r\nwenn diese Gefahr ursächlich:\r\nA von einem anderen Bundesland,\r\nB von einem anderen EU Land (z.B. Frankreich/Belgien durch gefährliche und rechtswidre Atomkraftwerke),\r\nC außerhalb eines EU Landes,\r\nausgeht.\r\n\r\n5. Eine Auskunft warum in BW die Gefahrenabwehr weniger explizit geregelt ist, wie in Bundesländern mit Trennsystem(3) und eigenständigen Ordnungsbehördengesetz inc. Generalklausel zur Gefahrenabwehr (anstatt Enumerationsprinzip).\r\n\r\nDie genaue Kenntnis nach dem rechtlichen Zuständigkeit wie Handlungsrahmen ist eine Amtpflicht Ihres Ministeriums als Voraussetzung einer effizienten Gefahrenabwehr.\r\n\r\nIch gehe daher davon aus, das wesentliche Antworten in Ihrem Haus vorliegen und  kurzfristig und im Rahmen einer \"einfache Anfrage\" i.S. § 10 LIFG und Aufgabe i.S. § 25 LVwVfG kostenfrei beantwortet werden können.\r\n\r\nIch bitte um möglichst schnelle Antwort mit denen Ihnen vorliegenden Informationen. Falls einzelne Punkte (z.B. 3-5) nicht kurzfristig oder kostenfrei beantwortet werden können, bitte ich vorab um Information und meine Zustimmung einer Kostenübernahme.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nDipl.-Ing.(FH) Robert Michel\r\n\r\n\r\n\r\n(1) Das UM konnte leider weder telefonisch, noch innerhalb 1 Woche per E-Mail erklären, ob das UM eine besondere Polizeibehörde ist\r\n\r\n(2) Analysen zur Gefahrenabwehr beim Brand des Holzfrachter Pallas vor deutscher Küste Ende 1998:\r\nA  Gutachten von Prof. Lars Clausen                                                                                                           \r\nhttp://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/PublikationenForschung/Band53.pdf\r\nB Untersuchungsausschuss Pallas des Landtages SH mit 41 Sitzungen\r\nhttp://lissh.lvn.ltsh.de/cgi-bin/starfinder/0?path=lisshfl.txt&id=FASTLINK&pass=&search=%28%28%28%28FASTW%2cDARTS%2c1DES2%2c1VT1%3d%28%28%22PALLAS%22%29%29%29%29+NOT+TYP%3dPSEUDOVORGANG%29+AND+WP%3d14%29+AND+DID%3DP-4751&format=WEBDOKFL\r\nC Ergebnis der unabhängige Expertenkommission im Auftrag des Bundesverkehrsmisteriums\r\nnur noch auf privater Webseite:\r\nhttp://www.s152406166.online.de/TEXT/pallas-expertenkomm.pdf\r\n\r\n\r\n(3)\r\n----\r\nVon den Regelungen der Bundesländer mit Trennungssystem sind\r\nprinzipiell die Regelungen der Bundesländer mit „Einheitssystem“  \r\n(Baden-Württemberg, Bremen, Saarland, Sachsen) zu unterscheiden.\r\nZu den Polizeibehörden im Einheitssystem zählen sämtliche Stellen \r\nderer öffentlichen Verwaltung, die Aufgaben der Gefahrenabwehr\r\nwahrnehmen.                                                                                                         \r\n---                                                                                                                           \r\nhttps://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungsbehörde\n\nRobert Michel\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nRobert Michel\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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