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"subject": "Pauschale Leistungen der Krankenkassen für das Pflegestellen-Förderprogramm Altenpflege [#239996]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIch nehme Bezug auf den Bericht des Bundesrechnungshofes vom 11.03.2021 mit dem Titel:\r\n\"Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO über die Prüfung der pauschalen Leistungen der Krankenkassen für das Pflegestellen-Förderprogramm Altenpflege\"\r\n\r\nund habe hierzu folgende Fragen:\r\n\r\n1. Auf welchen Betrag beläuft sich der im Bericht erwähnte \"Ausgabenrest\" per 31.12.2021?\r\n\r\n2. Wie hoch ist der Betrag, der aufgrund negativer Zinsen in der Zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 entstanden ist?\r\n\r\n3. Wie ist der Stand aus der umfassenden Evaluierung der Regelungen zum PpSG-Vergütungszuschlag?\r\n\r\n4. Was hat die Untersuchung der Gründe für die mangelnde Inanspruchnahme des Pflegestellen-Förderprogramms Altenpflege erbracht?\r\n\r\n5. Welche Ergebnisse haben sich bei Hinterfragung der Höhe der Pauschalleistungen für die PpSG-Vergütungszuschläge ergeben?\r\n\r\n6. Welche Maßnahmen wurden ergriffen um die Ausgabereste kurzfristig abzubauen und deren Höhe quartalsweise auszuweisen?\r\n\r\nIch erwarte Ihre substantiellen Antworten bis spätestens zum 20.02.2022.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 239996\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/239996/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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