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    "subject": "Gefahrenabwehr: Rechtsgrundlage in RLP zur Klagebeteilungen gegen AKW Tihange 2 [#21541]",
    "content": "Antrag nach dem LTranspG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nes ist begrüßenswert, dass Rheinland-Pfalz der Klage der Städteregion Aachen gegen den rechtswidrigen und gefährlichen Betrieb des belgischen Atomkraftwerke Tihange 2 im Juni 2016 beigetreten ist(1).\r\nDas reguläre Gerichtsverfahren wird aber 6-8 Jahre laufen, damit ist eine schnelle Gefahrenabwehr aber nicht sichergestellt.\r\n\r\nZur Gefahrenabwehr ist für Behörde und Bürger die genaue Kenntnis der Zuständigkeit, wie der rechtlichen Möglichkeiten für ein korrektes und schnelles Handeln notwendig. Handlungsdefizite und Unkenntnis der rechtlichen Möglichkeiten von Landesministerien zeigen beispielhaft die umfangreichen Untersuchungen zu der Havarie des Holzfrachters Pallas in SH.(2)\r\n\r\nBitte senden Sie mir Dokumente zu diesen Punkten zu:\r\n1. \r\nwesentliche Rechtsanalyse zur Amtspflicht und Handlungsspielraum Ihres Ministeriums als (allgemeine) Ordnungsbehörde i.S. PoG RLP,\r\n\r\n2.\r\nRechtsgrundlage des Landesrechts RLP (so Z.B. PoG) für Ihre Klagebeteiligung in Belgien,\r\n\r\n3. \r\nRechtsrahmen für Abwehr von Gefahren aus dem Ausland,\r\n\r\n4. \r\nRechtsrahmen/Analyse wann ein Bürger Anspruch auf Gefahrenabwehr durch die Behörde hat (Schutz von Grundrechten) und eine Ermessensreduzierung zu Null vorliegt (siehe Kommentar Dr. Rhein Aufgaben der Ordnungsbehörde  OBG NRW (3))\r\n\r\nDa die genaue Kenntnis der rechtlichen Zuständigkeit wie Handlungsrahmen eine Amtspflicht Ihres Ministeriums als Voraussetzung einer effizienten Gefahrenabwehr ist, gehe davon aus, das wesentliche Antworten in Ihrem Haus vorliegen und kurzfristig und im Rahmen einer \"einfache Anfrage\" i.S. § 24 Abs 1 LIFG und Aufgabe i.S. § 25 LVwVfG kostenfrei beantwortet werden können. Ich bitte um möglichst schnelle Antwort mit denen Ihnen vorliegenden Informationen, gegebenenfalls um schrittweise Auskunft.\r\n\r\nFalls die Anfrage nicht kostenfrei beantwortet werden können, bitte ich vorab um eine Kostenaufstellung für meine Zustimmung einer Kostenübernahme.\r\n\r\n--- \r\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n---\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nDipl.Ing.(FH) Robert Michel \r\n\r\n\r\n(1) https://mueef.rlp.de/de/pressemeldungen/detail/news/detail/News/hoefken-rheinland-pfalz-tritt-klage-gegen-atomkraftwerk-tihange-bei/\r\n(2)Analysen zur Gefahrenabwehr beim Brand des Holzfrachter Pallas vor deutscher Küste Ende 1998: A Gutachten von Prof. Lars Clausen http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/PublikationenForschung/Band53.pdf B Untersuchungsausschuss Pallas des Landtages SH mit 41 Sitzungen http://lissh.lvn.ltsh.de/cgi-bin/starfinder/0?path=lisshfl.txt&id=FASTLINK&pass=&search=%28%28%28%28FASTW%2cDARTS%2c1DES2%2c1VT1%3d%28%28%22PALLAS%22%29%29%29%29+NOT+TYP%3dPSEUDOVORGANG%29+AND+WP%3d14%29+AND+DID%3DP-4751&format=WEBDOKFL C Ergebnis der unabhängige Expertenkommission im Auftrag des Bundesverkehrsmisteriums nur noch auf privater Webseite: http://www.s152406166.online.de/TEXT/pallas-expertenkomm.pdf\r\n(3)Dr Rhein - Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG NRW), 200\r\n4 Boorberg Verlag, ISBN 3-415-03160-8\r\n(4) Siehe auch:\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrenabwehr-um-bw-besondere-polizeibehorde-is-61-abs2-polg-bw/\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrenabwehr-klage-gegen-akw-tihange2doel3-auf-basis-generalklausel-ordnungebehordengesetz-nrw/\n\nRobert Michel\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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