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"subject": "AW: Antwort Polizeipräsidium Land Brandenburg | Gesch-Z.: StB 4.4-789-2/31/22 [#236154]",
"content": "Sehr geehrte(r) Frau oder Herr [geschwärzt],\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Antwort. Natürlich meine ich die Auswertung von Verkehrsdaten aus den Messdaten der Seitenradarmessung. In diesen werden die von mir genannten Geschwindigkeitskennzahlen, unter anderem V85, bestimmt. Die mir bekannten Seitenradarsysteme können sehr wohl Kradverkehr erkennen. Das System unterscheidet zwischen Krad, PKW, LfW, LKW & Zug. Fahrräder werden nicht erfasst.\r\nMeine Anfrage bezog sich aus diesem Grund explizit auf Kfz-Verkehr. Laut Ihrer Aussage setzen Sie Seitenradarsysteme ein und müssen folglich mit der Auswertung von Seitenradarmessungen vertraut sein. Mich interessiert, wie genau die Verkehrsdaten ausgewertet werden. \r\nVielleicht macht ein Beispiel die Sache deutlicher. Auf einer Fahrradstraße wird durch die Seitenradarmessung nur motorisierter Verkehr erfasst. V85 liegt bei 65km/h. Zugelassene Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h. Auf Fahrradstraßen kann die Höchstgeschwindigkeit allerdings nur gefahren werden, wenn keine Fahrradfahrer:innen gefährdet werden. Hier besteht ein Unterschied zur „normalen“ Straßen. Der Logik folgend sollte V85 unter 30 km/h liegen. Laut Beispiel würde ich davon ausgehen, dass die Verkehrssituation als gefährlich einzuschätzen ist. Ich gehe davon aus, dass eine solche Bewertung von der Polizei nicht nach Gefühl beurteilt wird. Deshalb interessiert mich im Detail, wie die Verkehrsdaten in so einem Fall bewertet werden. Ich möchte den genauen Prozess kennen lernen, nach dem die Polizei vorgeht. Dazu habe ich 6 Fragen aufgestellt. Eine ist mit Ihrem Schreiben beantwortet. Bitte beantworten Sie auch die restlichen Fragen. Bitte gehen Sie dabei davon aus, dass mit dem Begriff „Verkehrszählung“ die Auswertung von Verkehrsdaten aus Seitenradarmessungen gemeint ist. Gern möchte ich die Fragen (ausgenommen Frage 5, da beantwortet) an dieser Stelle wiederholen:\r\n1.\tWie hoch muss die V85 von zugelassenen Kfz-Verkehr auf Fahrradstraßen sein, dass die Verkehrssituation als gefährlich eingestuft wird?\r\n2.\tErfolg eine Abschätzung der Gefährdungslage an Hand von Richtlinien oder vergleichbaren Dokumenten? Falls ja, können Sie diese bitte benennen und mir freundlicher Weise zur Verfügung stellen.\r\n3.\tFalls neben der V85 andere Kennzahlen von Bedeutung sind. Welche sind das und wie werden diese gewertet?\r\n4.\tFalls es keine festen Werte bzw. Richtlinien gibt. Wie wirkt sich eine Verkehrszählung auf die die Gefährdungsbeurteilung in Fahrradstraßen aus?\r\n5.\t(beantwortet – vielen Dank)\r\n6.\tKann an Hand einer Verkehrszählung der Anteil an Nicht-Anliegerverkehr eingeschätzt werden? Falls ja, wie ist die Vorgehensweise? Falls nein, gibt es andere Verfahren? \r\n\r\nMit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie weiterhin um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich kann nach AIG keinen Grund erkennen, der dem entgegensprechen würde. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten (bitte auch per Mail) und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n[geschwärzt]\n\n\n\nAnfragenr: 236154\nAntwort an: [geschwärzt]\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n[geschwärzt]\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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