HTTP 200 OK
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"subject": "Einfache Anfrage - Gebührenfreiheit AW: Vermittlung bei Anfrage „Gefahrenabwehr: UM BW besondere Polizeibehörde i.S. § 61 Abs.2 PolG BW“ [#21458]",
"content": "Sehr geehrter Stanuschweski,\r\n\r\nnach Studium der Kommentare von Prof. Schoch, muss ich feststellen, das rechtlich nach § 10 Abs. 2 Satz 2 LIFG BW jede Anfrage BW ein Kostenrisiko von 200 Euro beinhaltet.\r\n\r\nDies halte ich für die Transparenz, dass Ihr Ministerium eine Polizeibehörde ist und für die Grundsatzfrage, welcher Rechtsrahmen zur Gefahrenabwehr im Ministerium dokumentiert ist für unangemessen.\r\n\r\nIch möchte Sie bitten mir kurz schriftlich bestätigen, dass meine Anfrage nicht ohne vorherige Zustimmung kostenpflichtig bearbeitet wird.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nRobert Michel\n\nAnfragenr: 21458\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nRobert Michel\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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