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"subject": "AW: Kontrollbericht zu Derby, Starnberg [#240674]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\n\nwir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage.\n\n\nUm Ihren Antrag bearbeiten zu können, bitten wir zunächst jedoch um Klärung folgender Punkte:\n\n\n 1. Nach § 5 Abs. 2 VIG muss das Landratsamt dem betroffenen Lebensmittelunternehmer auf Nachfrage Ihren Namen und Ihre Anschrift mitteilen.\n\n\nDie Prüfung Ihrer diesbezüglichen Angaben erfolgt hier unbürokratisch über einen Abgleich Ihrer Daten mit dem Einwohnermelderegister. Wenn die Angaben übereinstimmen, gibt es für das Landratsamt keinen Grund für weitere Überprüfungen.\n\nBei Ihrer Anfrage war dies nicht der Fall. Wir müssen sicherstellen, dass Sie tatsächlich die Person sind, in deren Namen der Antrag gestellt wurde. Unter Ihrem Namen existiert kein wie von Ihnen angegebener Wohnsitz. Des Weiteren senden wir Ihnen die Kontrollberichte aus Haftungsgründen auf dem Postweg zu. Auch deshalb werden nur Anträge mit richtigen und korrekten Personen- und Adressdaten bearbeitet.\n\n\nWir bitten um Klarstellung bis zum 22.02.2022. Ansonsten müssen wir die Bearbeitung Ihres Antragsgemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VIG leider ablehnen.\n\n\n 1. Vorsorglich teilen wir zudem mit, dass ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO insoweit nicht besteht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO). Gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen.\n\n\nSollten Sie den Widerspruch zur Datenweitergabe über den 22.02.2022 hinaus aufrechterhalten, kann der Antrag nicht weiterbearbeitet werden und wird abgelehnt.\n\n\n 1. Die von Ihnen angegebene Betriebsanschrift Theresienstraße 1, << Adresse entfernt >> stimmt nicht mit der Betriebsanschrift des \"Derbys\" überein. Unter dieser Anschrift war (ehemals) ein anderer Dönerladen aktiv.\n\nDa deswegen Zweifel an der Identität des angefragten Lebensmittelunternehmens bestehen, bitten wir Sie, Ihren Antrag dahingehend bis zum 22.02.2022 zu konkretisieren (§ 4 Abs. 1 Satz 2 VIG).\n\n\nWir bitten hierzu um schriftliche Mitteilung Ihrerseits, wie weiter verfahren werden soll.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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