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    "content": "Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAuch in der \"Zweiten Verordnung zur Änderung der Dreißigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2\" vom 08. Februar werden die G-Regelungen in Bremen in vielen Bereichen beibehalten, obwohl hinlänglich bekannt ist, dass zwischen Geimpften und Ungeimpften in Bezug auf die Virus-Transmission kein signifikanter Unterschied besteht. Dies ging aus mehreren Studien, die bereits ab September 2021, also sogar noch während der Delta-Variante, publiziert wurden, hervor. In Bezug auf die Omikron-Variante gibt es sogar Studien, die darauf hinweisen, dass doppelt Geimpfte sich leichter mit Omikron infizieren, als Ungeimpfte, was auch die explodierenden Inzidenzen in stark durchgeimpften Bundesländern wie Bremen - im Gegensatz zu Bundesländern wie Sachsen und Thüringen erklären würde. \r\n\r\nNun meine Frage:\r\n\r\n1. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage und mit welcher wissenschaftlichen Begründnung werden die G-Regelungen in Bremen, die Ungeimpfte gegenüber Geimpften weiterhin benachteiligen beibehalten? \r\n\r\n2. Inwiefern sind die Verordnungen in Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz Artikel 3 verfassungskonform?\r\n\r\n3. Wie ist die Impfpflicht für Angestellte in Gesundheitsberufen verfassungskonform begründet, wenn die Virusübertragung von Geimpften und Ungeimpften sich nicht signifikant voneinander unterscheidet?\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\nAnfragenr: 241044\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/241044/upload/ddf8761ebd4e83f534c1fe60b8fbe681f9012658/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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