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"subject": "AW: Zusammenarbeit mit muslimischen Vereinen [#240890]",
"content": "Sehr geehrter Herr Top,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage, die an die Stabsstelle Kommunikation der Polizei Sachsen in der Abteilung 3 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Landespolizeipräsidium – im Sächsischen Staatsministerium des Innern weitergeleitet wurde.\r\n\r\nMit Ihrer E-Mail vom 14. Februar 2022 haben Sie das Sächsische Staatsministerium des Innern um Auskunft zum Thema Wahrnehmung der Polizei in der Öffentlichkeit gebeten und dies mit „Antrag nach dem SächsUIG/VIG“ überschrieben. Umweltinformationen i. S. des SächsUIG liegen dem Staatsministerium des Innern nicht vor. Wir kommen daher Ihrer Bitte nach, Ihre Anfrage als eine Bürgeranfrage an das Sächsische Staatsministerium des Innern zu betrachten:\r\n\r\nIm Freistaat Sachsen sind insgesamt 29 Objekte bekannt, die für die Religionsausübung bzw. Vereins- und Kulturarbeit durch Personen mit muslimischen Glauben genutzt werden. 20 Objekte davon sind in polizeiliche Objektschutzmaßnahmen einbezogen. Sofern der Polizei konkrete Erkenntnisse über entsprechende Gefährdungen vorliegen, werden durch die jeweils zuständigen Polizeidienststellen lageangepasste Maßnahmen getroffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Dazu zählen insbesondere eine unverzügliche Sensibilisierung der im relevanten Schutzbereich eingesetzten Kräfte, eine zeitnahe Information der Objektverantwortlichen, eine konsequente Strafverfolgung, lageorientierte polizeiliche Schutzmaßnahmen sowie die Vermittlung von verhaltensorientierten und/oder sicherungstechnischen Beratungen.\r\n\r\nIn den Polizeidirektionen stehen die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der Fachdienste Prävention und im Landeskriminalamt die Zentralstelle für polizeiliche Prävention für baulich-technische Sicherheitsberatungen zur Verfügung (deren Erreichbarkeiten sind unter https://www.polizei.sachsen.de/de/5129.htm zu finden). Diese bieten verhaltensorientierte und sicherungstechnische Beratungen von Privatpersonen, Vereinen, Industrie- und Gewerbeeinrichtungen, kommunalen Institutionen, Behörden und Ämtern im Freistaat Sachsen kostenfrei an. Die Beratungen werden durch kompetente Polizeibedienstete sowohl in den Beratungs-stellen als auch vor Ort durchgeführt.\r\n\r\nWeiterhin gewährleisten die Polizeidirektionen über ihre Ansprechpartner Migration/Integration den regelmäßigen Kontakt zu verschiedenen muslimischen Gemeinden.\r\n\r\nMit besten Grüßen",
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"sender": "Freistaat Sachsen - Sächsisches Staatsministerium des Innern (Dresden OT Innere Neustadt)",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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