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    "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndas Handelsblatt nimmt in seinem Artikel vom 15.02.22 Bezug auf einen Bericht des Bundesrechnugnshofs den Haushaltsausschuss des Bundestags und führt aus\r\n\r\n\"Doch jetzt meldet sich der Bundesrechnungshof zu Wort – und empfiehlt, das Vorhaben zu überdenken: „Was während der Phase massiver krisenbedingter Beschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit unverzichtbar war, führt nunmehr zu nicht mehr gerechtfertigten Ausgaben in erheblicher Größenordnung und zu vermeidbaren Risiken für den strukturellen Anpassungsprozess“, heißt es in einem Bericht der Rechnungsprüfer für den Haushaltsausschuss des Bundestags. Das elfseitige Papier liegt dem Handelsblatt vor.\"\r\n\r\nhttps://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/coronapandemie-zu-wenig-zielgenau-und-intransparent-bundesrechnungshof-ruegt-geplante-verlaengerung-der-sonderregelung-fuer-die-kurzarbeit/28068514.html \r\n\r\nIch bitte um Zusendenung dieses elfseitigen Berichts.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nKonstantin Gast\n\n\n\nAnfragenr: 241071\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/241071/\n\nPostanschrift\nKonstantin Gast\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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