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    "subject": "AW: Pauschale Leistungen der Krankenkassen für das Pflegestellen-Förderprogramm Altenpflege [#239996]",
    "content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\n\r\nbezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei.\r\n\r\n\r\nNach Nummer 1.2 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft 30 bis 250 Euro. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro.\r\n\r\n\r\nIm vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 3 Stunden. Es würde somit eine Gebühr über 180 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen.\r\n\r\n\r\nBitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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