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"subject": "Informationsfreiheit-IFG-03-2022_Nutzung Luca-System",
"content": "Sehr geehrter Herr Atug,\n\nin der Funktion des behördlicher Datenschutzbeauftragten für die Kreisverwaltung Oberberg teile ich Ihnen mit, dass nach Maßgabe des geltenden Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG) jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen besitzt.\nPer E-Mail vom 04.02.2022 beantragten Sie die Information zu der Nutzung des Luca- Systems zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Oberbergischen Kreis.\n\nDie gestellten Fragen beantwortet das Kreisgesundheitsamt wie folgt :\n\n\nFragen:\n1. Ist ihre Behörde derzeit an das Luca- System angebunden ?\n2. Nutzt ihre Behörde das Luca- System ?\n3. Sollte ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung durchführen, wurden Luca- Location darüber informiert, dass eine Kontakterfassung damit nutzlos ist, bzw. wurden die Luca- Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von ihnen via Luca- App informiert werden ?\n4. Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt ?\n5. Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen ?\n6. Wäre eine Nutzung von Luca- Connect in ihrem Amt derzeit möglich ?\n7. Wie oft wurde Luca- Connect bzw. die dazugehörenden Features von ihnen bereits genutzt ?\n\nAntworten:\n1. Ja, seit April 2021\n2. Nein.\n3. Nein.\n4. unbekannt.\n5. Kein Vertrag mit Luca durch NRW. Kein eigener Luca- Vertrag beabsichtigt.\n6. ja\n7. unbekannt, wenige Einzelfälle\n\nDa Sie die Anfrage elektronisch gestellt haben erhalten Sie die Antwort ebenfalls in elektronischer Form.\nDiese Auskunft erhalten Sie als einfache Auskunft gebührenfrei.\n\n\nMit freundlichem Gruß",
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