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"subject": "AW: Gespräche mit Techniker Krankenkasse (TK) und DAK im Jahr 2018 bis 2021 [#238831]",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\n\r\nzu Ihrem unten stehenden Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit.\r\n\r\n\r\nDa der von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch die Belange Dritter berührt, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten, sind wir gem. § 8 Absatz 1 IFG verpflichtet, den Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie Ihren Antrag begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG), damit eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Ich bitte Sie, mir diese Begründung zukommen zu lassen.\r\n\r\n\r\nGleichzeitig möchte ich darüber informieren, dass für die Bearbeitung Ihres Antrages Gebühren entstehen werden. Um diese Mitteilung hatten Sie gebeten.\r\n\r\n\r\nNach Nummer 2.2 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 30 bis 500 Euro für die Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen.\r\n\r\nMaßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro.\r\n\r\nIm vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 2 Stunden, für Angehörige des gehobenen Dienstes auf 3 Stunden und für Angehörige des mittleren Dienstes auf 1,25 Stunden. Es würde somit eine Gebühr über 292,50 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen.\r\n\r\n\r\nBitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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