GET /api/v1/message/671222/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/671222/",
    "id": 671222,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/hochsauerlandkreis-nutzung-von-kontaktnachverfolgungsdaten-zu-anderen-zwecken-als-dem-infektionsschutz/#nachricht-671222",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/239315/",
    "sent": true,
    "is_response": true,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/14860/",
    "recipient_public_body": null,
    "status": "resolved",
    "timestamp": "2022-02-18T12:05:05+01:00",
    "registered_mail_date": null,
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "Hochsauerlandkreis: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239315]",
    "content": "Sehr geehrter Herr Heberling,\nes ist richtig, dass sich der Hochsauerlandkreis durch einen\nunentgeltlichen sog. Kooperationsvertrag vertraglich die Möglichkeit\ngeschaffen hat, bei Bedarf auf durch „Luca“ gespeicherte Kontaktdaten im\nInfektionsfall zugreifen zu können. Bevor ich zu Ihren Fragen komme,\ngestatten Sie mir noch einen Hinweis zum Auskunftsanspruch nach dem\nInformationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Es ist\nkorrekt, dass gem. § 4 Abs. 1 IFG NRW jede natürliche Person nach\nMaßgabe des IFG NRW Anspruch auf Zugang zu den bei der angefragten\nStelle vorhandenen amtlichen Informationen hat. Dies beschränkt sich\njedoch ausdrücklich auf bereits vorhandene Informationen. \n\n\nZu Ihren Fragen:\n1.   Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen\nAnfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch\nandere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung,\nFinanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen\nauf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem\nanderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten.\nPersonenbezogene Daten können geschwärzt werden.\n\n2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,\n - bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax,\nEinsicht, ...)\n - bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)\n - die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren\n jeweils gegliedert nach\n - Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber\nerfasst oder explizit danach gefragt)\n - Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber\nerfasst)\n beide Punkte untergliedert nach\n-\t Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)\n\nLassen Sie mich Ihrer Fragen zusammenfassend beantworten:\nNach Rücksprache mit den hausinternen Fachdienststellen, wurde mir\nmitgeteilt, dass zu diesem Fragenkreis explizit keine Informationen\nvorliegen. Es sei aber auch nicht bekannt, dass es derartige Anfragen\nauf Übermittlung und/oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch\nandere Stellen als dem Kreisgesundheitsamt gegeben habe. Dies schließt\nauch möglich Daten aus „Luca“ ein.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "Hochsauerlandkreis: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239315]"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr geehrter Herr Heberling,\nes ist richtig, dass sich der Hochsauerlandkreis durch einen\nunentgeltlichen sog. Kooperationsvertrag vertraglich die Möglichkeit\ngeschaffen hat, bei Bedarf auf durch „Luca“ gespeicherte Kontaktdaten im\nInfektionsfall zugreifen zu können. Bevor ich zu Ihren Fragen komme,\ngestatten Sie mir noch einen Hinweis zum Auskunftsanspruch nach dem\nInformationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Es ist\nkorrekt, dass gem. § 4 Abs. 1 IFG NRW jede natürliche Person nach\nMaßgabe des IFG NRW Anspruch auf Zugang zu den bei der angefragten\nStelle vorhandenen amtlichen Informationen hat. Dies beschränkt sich\njedoch ausdrücklich auf bereits vorhandene Informationen. \n\n\nZu Ihren Fragen:\n1.   Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen\nAnfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch\nandere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung,\nFinanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen\nauf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem\nanderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten.\nPersonenbezogene Daten können geschwärzt werden.\n\n2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,\n - bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax,\nEinsicht, ...)\n - bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)\n - die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren\n jeweils gegliedert nach\n - Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber\nerfasst oder explizit danach gefragt)\n - Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber\nerfasst)\n beide Punkte untergliedert nach\n-\t Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)\n\nLassen Sie mich Ihrer Fragen zusammenfassend beantworten:\nNach Rücksprache mit den hausinternen Fachdienststellen, wurde mir\nmitgeteilt, dass zu diesem Fragenkreis explizit keine Informationen\nvorliegen. Es sei aber auch nicht bekannt, dass es derartige Anfragen\nauf Übermittlung und/oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch\nandere Stellen als dem Kreisgesundheitsamt gegeben habe. Dies schließt\nauch möglich Daten aus „Luca“ ein.\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
        ]
    ],
    "sender": "Hochsauerlandkreis - Gesundheitsamt Fachdienst 37",
    "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}