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"subject": "AW: Anfrage Antragsteller/in Antragsteller/in, Gültigkeitsdauer Genesenennachweis bei Impfdurchbruch [#240418]",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\nich nehme Bezug auf Ihre nachstehende E-Mail. Informationen zu Genesenenzertifikaten finden Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html.\n\nSeit 15.01.2022 gilt: Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 auf 3 Monate reduziert. Als genesen gilt man vom 29. bis zum 90. Tag nach einem positiven PCR-Test.\n\nHintergrund der Regelungen ist der Gesundheitsschutz: Wissenschaftliche Studien zeigen, dass man nach einer Genesung von einer Corona-Erkrankung nicht so lange vor einer Infektion mit der Omikron-Virusvariante geschützt ist wie zuvor bei anderen Varianten. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Die Vorgaben gelten für alle Genesenennachweise, auch bereits ausgestellte Nachweise.\n\nDiese fachlichen Vorgaben für den Genesenennachweis beziehen sich ausschließlich auf Personen, die ungeimpft sind, das bedeutet weder vor noch nach ihrer durchgemachten Infektion eine Impfung erhalten haben. Im Falle einer Corona-Infektion nach der Impfung gilt der Genesenenstatus volle sechs Monate.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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