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"subject": "AW: Überbrückungshilfe III [#237867]",
"content": "Sehr geehrter Herr Baschab,\r\n\r\nzu Ihren Fragen betreffend das Programm Überbrückungshilfe III nimmt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr wie folgt Stellung:\r\n\r\n\r\n1) Wie ist der derzeitige Bearbeitungsstand der nicht bearbeiteten Anträge im Saarland ?\r\n\r\n\r\n Für das Programm Überbrückungshilfe III liegt für das Saarland am 18. Februar 2022 ein Antrag, eingegangen am 18. Februar 2022, unbearbeitet im Bewilligungsverfahren vor.\r\n\r\n Weitere 83 Anträge befinden sich noch in der Prüfung.\r\n\r\n\r\n2) Bis wann werden alle gestellten Anträge bearbeitet sein ?\r\n\r\n\r\n Die Frage betrifft zukünftige Ereignisse. Das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet zu Aktenauskünften;\r\n\r\n eine darüber hinausgehende Verpflichtung zur Aufstellung über Prognosen ist demgegenüber aus dem Gesetz nicht ableitbar.\r\n\r\n\r\n3) Wo und von wem werden die Anträge bearbeitet ?\r\n\r\n\r\n Die Anträge bearbeitet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes als zuständige Bewilligungsstelle.\r\n\r\n\r\nDiese Auskunft ergeht gebührenfrei.\r\n\r\nTeam Coronahilfebund\r\n[Saarland]<http://www.saarland.de/>\r\n\r\nReferat B/7\r\nTask Force Coronahilfen\r\n\r\nSAARLAND · Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr\r\nFranz-Josef-Röder-Straße 17 · 66119 Saarbrücken\r\n<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> · www.wirtschaft.saarland.de<http://www.wirtschaft.saarland.de/>\r\n[MWAEV]<http://www.wirtschaft.saarland.de/>\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\n\r\nVon: Jörg Baschab [#237867] <<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>>\r\n\r\nGesendet: Montag, 17. Januar 2022 22:57\r\n\r\nAn: Poststelle (MWAEV) <<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>>\r\n\r\nBetreff: Überbrückungshilfe III [#237867]\r\n\r\n\r\nAntrag nach dem SIFG/SUIG/VIG\r\n\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\n\r\nWie ist der derzeitige Bearbeitungsstand der nicht bearbeiteten Anträge im Saarland ?\r\n\r\nBis wann werden alle gestellten Anträge bearbeitet sein ?\r\n\r\nWo und von wem werden die Anträge bearbeitet ?\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.\r\n\r\n\r\nIch verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.\r\n\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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