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    "subject": "Ihre Anfrage vom 25.01.2022: Inhaltsstoffe der Corona Impfstoffe [#238762] (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0100)",
    "content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nwir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: \r\n\r\nDie angefragten amtlichen Informationen sind, sofern sie dem Robert Koch-Institut (RKI) vorliegen, bereits veröffentlich. Wir bitten Sie, diese selbstständig abzurufen. Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID-19-Impfung sowie die jeweiligen wissenschaftlichen Begründungen mit Quellenangaben finden Sie auf unserer Webseite unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html. \r\nDarüber hinaus liegen dem RKI keine amtlichen Informationen nach §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Ihrer Anfrage vor. \r\nBitte wenden Sie sich an das für die Sicherheit und Zulassung von Impfstoffen zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI), welches auf seiner Webseite eine Liste der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe inkl. Link auf die Produktinformationen, abrufbar unter https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html. \r\n\r\nIm Übrigen weisen wir darauf hin, dass nach dem Informationsfreiheitsgesetz (§§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 IFG) kein Anspruch auf Auswertungen, Erläuterungen oder Beschaffung von Informationen besteht. Im Übrigen sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 3 UIG, § 1 VIG) nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "Ihre Anfrage vom 25.01.2022: Inhaltsstoffe der Corona Impfstoffe [#238762] (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0100)"
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            "\n\r\nwir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: \r\n\r\nDie angefragten amtlichen Informationen sind, sofern sie dem Robert Koch-Institut (RKI) vorliegen, bereits veröffentlich. Wir bitten Sie, diese selbstständig abzurufen. Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID-19-Impfung sowie die jeweiligen wissenschaftlichen Begründungen mit Quellenangaben finden Sie auf unserer Webseite unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html. \r\nDarüber hinaus liegen dem RKI keine amtlichen Informationen nach §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Ihrer Anfrage vor. \r\nBitte wenden Sie sich an das für die Sicherheit und Zulassung von Impfstoffen zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI), welches auf seiner Webseite eine Liste der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe inkl. Link auf die Produktinformationen, abrufbar unter https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html. \r\n\r\nIm Übrigen weisen wir darauf hin, dass nach dem Informationsfreiheitsgesetz (§§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 IFG) kein Anspruch auf Auswertungen, Erläuterungen oder Beschaffung von Informationen besteht. Im Übrigen sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 3 UIG, § 1 VIG) nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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    "sender": "Robert Koch-Institut",
    "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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