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    "subject": "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Maßnahmeträger [#21631]",
    "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBezugnehmend auf Zuweisungen in Arbeitsgelegenheiten durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter Schwerin, bitte ich Sie mir die folgenden Fragen zu beantworten.\r\n\r\nHandelt es sich bei den Zuweisungen in Arbeitsgelegenheiten um das Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt oder um die ESF Förderung?\r\n\r\nMit welchen Trägern arbeiteten die Agentur/Jobcenter Schwerin in den letzten 4 Jahren als Maßnahme Trägern als Fördergeldempfänger zusammen.\r\n\r\nWelche dieser Träger haben sich bei der Agentur für Arbeit Schwerin für Förderungen beworben? \r\n\r\nWelche Träger wurden von der Agentur für Arbeit Schwerin für Förderungen ausgewählt?\r\n\r\nWie viele Zuweisungen in Arbeitsgelegenheiten hat es in den letzten 4 Jahren gegeben? \r\n\r\nWurden in Zusammenhang mit der Zuweisung gemäß § 16 d Sozialgesetzbuch –Zweites Buch- Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) bei Weigerung zu Aufnahme Sanktionen ausgesprochen?\r\n\r\nWenn ja, in welcher Höhe und wie lange im Durchschnitt? \r\n\r\nGab es in Zusammenhang mit Leistungskürzungen auch Sanktionen bis zum völligen Entzug der SGB II Leistungen inklusive der Leistungen für Unterkunft und Heizung?\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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