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"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n1. können Sie mir bestätigen, dass die Information in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) (Helene Bubrowski, Faeser und, die „Antifa“: Gruppe VVN wird vom Verfassungsschutz beobachtet, Aktualisiert am 07.02.2022 https://www.faz.net) dass eine Beobachtung des VVN-BdA e.V. seitens des BfV stattfindet, bzw. eine Beobachtung von Einzelpersonen in den Strukturen des VVN-BdA e.V. stattfindet, ein nicht autorisierter Leak eines Mitarbeiters des BfV oder des BMI war? Oder können Sie dies ausschliessen?\r\n\r\n\r\n1a. Wie ist die Information in der F.A.Z. (Helene Bubrowski, Faeser und, die „Antifa“: Gruppe VVN wird vom Verfassungsschutz beobachtet, Aktualisiert am 07.02.2022 https://www.faz.net) dass eine Beobachtung des VVN-BdA e.V. seitens des BfV stattfindet, bzw. eine Beobachtung von Einzelpersonen in den Strukturen des VVN-BdA e.V. stattfindet, an die F.A.Z. gelangt?\r\n\r\n2. Werden solche Herausgaben von Dienstgeheimnissen in der Regel intern untersucht, z.B. mit dem Ziel der Einleitung von Disziplinarmassnahmen gegen Mitarbeiter des BfV oder des BMI?\r\n\r\n3. Wird in diesem konkreten Fall der Herausgabe der Information an die F.A.Z.(Helene Bubrowski, Faeser und, die „Antifa“: Gruppe VVN wird vom Verfassungsschutz beobachtet, Aktualisiert am 07.02.2022 https://www.faz.net/aktuell/politik/faeser-und-die-antifa-verfassungsschutz-beobachtet-gruppe-vvn-17786794.html) dass eine Beobachtung des VVN-BdA e.V., seitens des BfV stattfindet, bzw. eine Beobachtung von Einzelpersonen in den Strukturen des VVN-BdA stattfindet, eine interne Untersuchung eingeleitet oder ist diese bereits eingeleitet worden?\r\n\r\n4. Geschehen solche unautorisierten Weitergaben von Dienstgeheimnissen von Mitarbeitern des BfV oder des BMI an die Presse oder an sonstige unautorisierte Personen öfter? Mit welcher Häufigkeit? Gibt es dazu Zahlen, z.B. eine Auflistung pro Jahr?\r\n\r\n5. Wenn die Informationsweitergabe an die F.A.Z. nicht durch einen Mitarbeiter des BfV oder des BMI vorgenommen wurde, welche Personen oder Beschäftigte welcher Behören kommen sonst noch in Frage?\r\n\r\n6. Weiss das BfV oder das BMI, wer alles Zugriff auf diese Information betreffend der Beobachtung des VVN-BdA durch das BfV vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in der F.A.Z. hatte? Oder ist dieser Personenkreis seitens des BMI und des BfV unbekannt und unbestimmbar?\r\n\r\n7. können Sie mir bestätigen, dass die Trägerunternehmen der Jungen Freiheit, die Junge Freiheit oder einzelne Personen der Jungen Freiheit vom Bundesverfassungschutz derzeit vom BfV beobachtet werden, oder als Verdachtsfall geführt werden?\r\n\r\n8. Gab es in der Vergangenheit einen Zeitraum, in der Trägerunternehmen der Jungen Freiheit, die Junge Freiheit oder einzelne Personen der Jungen Freiheit vom Bundesverfassungschutz beobachtet wurden oder als Verdachtsfall geführt wurden?\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 241352\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/241352/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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