GET /api/v1/message/673215/?format=api
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    "subject": "Von www.nichtimpfgegner.in generierte E-Mails [#241856]",
    "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\ndie Webseite https://www.nichtimpfgegner.in/ bietet die Möglichkeit, „Impfverweiger*innen“ unter Angabe einer „Priorisierungsempfehlung“ sowie einer „Gefahrenstufe“ dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Dies erfolgt durch Generierung einer E-Mail mit dem Betreff „WGI-Bürgermeldung (SubjektId) => (SID) => SID[<HASH>]“, wobei „<HASH>“ eine Prüfsumme der übermittelten Daten ist und von mir ersetzt wurde. Der erste Satz der generierten E-Mail lautet „hiermit stelle ich Ihnen als proaktive Amtshilfe Daten zu mir bekannten Impfverweigern/Impfverweigerinnen zur Verfügung.“ Abgesehen von der Angabe „Person verwendet gefälschte Impf-/ Genesenendokumente“ weisen die so übermittelten Informationen nicht auf eine konkrete Ordnungswidrigkeit oder Straftat hin.\r\n\r\nBitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n- Die Anzahl von E-Mails, die den zuvor genannten Charakteristika entsprechen, deren Betreff bzw. erster Satz also übereinstimmt.\r\n- Unabhängig davon, ob solche E-Mails bereits eingegangen sind: Wie wird grundsätzlich mit derartigen Informationen zu Individuen umgegangen, welche über das Melden von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten hinausgehen?\r\n→ Sind diese (un)erwünscht?\r\n→ Wird diesen nachgegangen?\r\n→ Werden diese zentral gesammelt?\r\n→ Werden diese gelöscht, bzw. welche Löschungsfristen finden Anwendung?\r\n→ Können Sie beziffern, wie viele solcher Nachrichten seit Anfang 2020 eingegangen sind?\r\n\r\nVielen Dank im Voraus.\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\nNicolai Weitkemper\n\n\n\nAnfragenr: 241856\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/241856/\n\nPostanschrift\nNicolai Weitkemper\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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