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"subject": "Ihre Anfrage wg. Corona-EVO (I3/394/2022)",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nIhre E-Mail vom 4.2.2022 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/394/2022 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an.\r\n\r\nSie haben mitgeteilt, Sie hätten über „Frag den Staat“ am 18.1.2022 bei der Sozialbehörde Zugang beantragt zu allen vorliegenden konsolidierten Corona-EVOs in den Fassungen der div. Änderungs-Vos mit Angabe des jeweiligen Gültigkeitszeitraums. Die Sozialbehörde hat Ihnen am 21.1.2022 zurückgemeldet, dass sie zur Übersendung dieser Unterlagen auch bereit sei, die Unterlagen aber ein erhebliches Volumen hätten. Man würde Ihnen daher einen Stick mit den digitalen Dokumenten per Briefpost zusenden. Auf Ihre Rückfrage wurde mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit der IT-Abteilung eine Übermittlung über „Frag den Staat“ wegen des Umfangs von ca. 5500 Seiten nicht möglich sei. Sie wurden ferner darauf hingewiesen, dass für die Bearbeitung der Anfrage Gebühren in Höhe von voraussichtlich 80 Euro zzgl. Auslagen entstehen würden. Sie zweifeln an der Rechtmäßigkeit dieser Bearbeitung, da die Gebühren in keinem Verhältnis zum Aufwand bei einer effizient organisierten Behörde stünden.\r\n\r\nDas Hamburgische Transparenzgesetz geht davon aus, dass die Bearbeitung von Auskunftsanträgen grundsätzlich gebührenpflichtig ist. Es sieht lediglich eine Ausnahme für einfache Auskünfte vor (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 HmbTGGebO). Wann eine Auskunft einfach ist, richtet sich in erster Linie nach dem Bearbeitungsaufwand. Mir scheint es in diesem Fall nicht fernliegend, dass die Bearbeitung Ihres Antrags einen mehr als nur geringen Aufwand verursacht. Zwar sind hier keine komplexen rechtlichen Erwägungen anzustellen. Ich sehe aber keinen Grund, warum nicht auch die „Organisation“ des Versands der Daten als Aufwand mit berücksichtigt werden sollte. Da aktuell die 66. SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung gilt, scheinen mir 5500 Seiten nicht unrealistisch.\r\n\r\nMir scheint daher plausibel, dass wegen des großen Umfangs der Daten Ihre Anfrage nicht wie eine einfache Standardanfrage behandelt wird. Tatsächlich sind ja offensichtlich bereits Abstimmungen mit der IT-Abteilung erforderlich gewesen. Die Übersendung so umfangreicher Dokumente ist nach meiner Erfahrung nicht Alltag in hamburgischen Behörden, so dass ich nicht erkennen kann, inwiefern die Sozialbehörde durch eine andere Organisation besser darauf vorbereiten könnte. Ein Anspruch darauf, dass die elektronischen Daten über den von „Frag den Staat“ zur Verfügung gestellten Datentransfer übermittelt werden, dürfte nicht bestehen. Der Bearbeitungsaufwand für den Transfer online und das Speichern der Dokumente auf einem Stick dürfte zudem vergleichbar sein.\r\n\r\nIm Gebührenbescheid wird die Sozialbehörde genauer zu belegen haben, wie sie die Gebührenhöhe von 80 Euro berechnet hat. Das scheint mir unter Berücksichtigung der Stundensätze von Verwaltungsbeschäftigten zwar eher hoch gegriffen, aber dennoch im Bereich des Möglichen. Wenn Ihnen die Begründung nicht nachvollziehbar erscheint, können Sie gegen den Gebührenbescheid gesondert Widerspruch einlegen. Mir scheint aber wenig erfolgversprechend, eine weitere gebührenfreie Bearbeitung unter ausschließlicher Nutzung von „Frag den Staat“ gegen den Willen der Sozialbehörde durchzusetzen.\r\n\r\nIch bedaure, dass ich Ihnen hier nicht weiterhelfen kann.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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