GET /api/v1/message/674432/?format=api
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Content-Type: application/json
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"subject": "Knochenfunde auf dem FU-Gelände [#221947]",
"content": "Sehr geehrter Herr Rüstemeier,\n\n \n\nwir schreiben Ihnen bezüglich Ihrer Anfrage nach § 3 Abs. 1 Berliner\nInformationsfreiheitsgesetz (IFG BE) vom 06.06.2021. Aufgrund des Umfangs\nIhrer Anfrage und der Tatsache, dass vorliegend Drittbeteiligungsverfahren\ndurchzuführen sind, sowie weiterhin erschwerter Arbeitsbedingungen aufgrund\nder COVID-19-Pandemie konnte die Bearbeitung leider noch nicht abgeschlossen\nwerden. \n\n \n\nWir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass gemäß § 16 IFG BE grundsätzlich\neine Gebührenpflicht besteht. Die Höhe der zu erhebenden Gebühr richtet sich\nnach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in der Fassung vom 24. November\n2009 sowie dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis. Vorliegend gehen wir\naufgrund des Prüfungs- und Rechercheaufwandes davon aus, dass nach\nTarifstelle 1004 Buchstabe b Nummer 2 und 3 des Gebührenverzeichnisses\nVerwaltungsgebühren in Höhe von 100,00 bis 500,00 EUR zu erheben wären.\nDiese Kosten würden Ihnen in Folge einer Gebührenfestsetzung in Rechnung\ngestellt werden.\n\n \n\nAufgrund Ihres Hinweises bitten wir Sie deshalb vor der Gewährung der\nAkteneinsicht um Mitteilung, ob Sie Ihren IFG-Antrag trotz zu erhebender\nVerwaltungsgebühren aufrechterhalten möchten.\n\n \n\nFür Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.\n\n \n\nMit freundlichen Grüßen",
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"Knochenfunde auf dem FU-Gelände [#221947]"
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"sender": "Freie Universität Berlin",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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