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"content": "Guten Tag,\nhiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der aktuellen Fallzahlen und dem hohen Aufkommen an Anfragen nicht jede Mail beantworten können. Wir bearbeiten derzeit alle eingehenden E-Mails nach ihrer Dringlichkeit.\nWichtige Informationen für Infizierte und Kontaktpersonen\nFalls Sie selbst mit dem Corona-Virus infiziert sind oder Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten, finden Sie weitere Informationen unter https://www.kassel.de/kontaktperson. Hier können Sie auch eine entsprechende Meldung abgeben.\nNegative Testergebnisse zur Beendigung der Quarantäne\nSollten Sie uns wie gefordert Ihr negatives Testergebnis zur Beendigung Ihrer Quarantäne gesendet haben, gilt die Quarantäne für Sie als abgeschlossen.\nSollten Sie zum medizinischen-pflegerischen Personal zählen und uns ein negatives PCR-Testergebnis zur Beendigung der Quarantäne zugesandt haben, gilt die Quarantäne auch für Sie als abgeschlossen.\nVerdienstausfall\nAnsprechpartner ist hier nicht das Gesundheitsamt. Bitte wenden Sie sich bzw. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber an das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Antragstellung sowie weitere Informationen finden Sie unter www.ifsg-online.de. Ihr positives Testergebnis dient als Nachweis für die Absonderung. Den positiven Befund erhalten Sie bei der Stelle, die den Abstrich vorgenommen hat.\nGenesenenbescheide\nGenesenenbescheide können durch Arztpraxen und Apotheken erstellt werden. Voraussetzung zur Erstellung ist der Nachweis des positiven PCR-Test-Ergebnisses auf SARS-CoV-2. Das Laborergebnis erhalten Sie beim die Testung durchführenden Arzt oder der Teststelle.\nEinen Anspruch auf ein Genesenen-Zertifikat haben alle Personen, die eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 durchgemacht haben. Als genesen gelten Sie, wenn Sie innerhalb der letzten 3 Monate positiv mittels PCR-Test auf SARS-CoV-2 getestet wurden und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. Wenn Ihr PCR-Testdatum länger als 3 Monate/ 90 Tage zurückliegt, gelten Sie nicht mehr als genesene Person im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV). Ein positiver Antikörpernachweis wird derzeit nicht anerkannt. Eine Neuaustellung der vor dem 17.01.2022 ausgestellten, noch für 180 Tage gültigen Genensenzertifikate, erfolgt nicht. Trotzdem sind diese älteren Zertifikate ebenfalls nur 90 Tage gültig.\nDas Gesundheitsamt Region Kassel erstellt keine Zertifikate und kann nur dann Laborbefunde herausgeben, wenn die Untersuchung durch uns in Auftrag gegeben wurde.\nQuarantänebescheide\nZur Vorlage beim Arbeitgeber oder in der Schule reicht laut hessischer Coronavirus-Schutzverordnung der positive PCR-Befund. Den positiven Befund erhalten Sie bei der Stelle, die den Abstrich vorgenommen hat.\nAllgemeine Informationen zur Corona-Pandemie erhalten Sie auch auf den bekannten Internet-Portalen von Stadt und Landkreis Kassel und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration:\nhttps://www.kassel.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/coronavirus.php\nhttps://www.landkreiskassel.de/aktuelles/coronavirus/index.php\nhttps://soziales.hessen.de/Corona\n\nFreundliche Grüße",
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