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"subject": "AW: Nutzung von Bahncard 100 im Deutschen Bundestag [#239587]",
"content": "Sehr << Anrede >>\n\nzu Ihrer E-Mail vom 02.03.2022 teile ich Ihnen folgendes mit:\n\nPunkt 1\nIch halte weiter an meiner Anfrage fest und begründe diese wie folgt: Jedes Mitglied im deutschen Bundestag haben gem. Artikel 48 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG.\nWir sprechen hier von jeweils einer s. g. \"NetzCard First\", welche zum Teil Kosten von mehreren tausend Euro hat.\nMeiner Meinung nach handelt diese Anfrage daher aus öffentlichem Interesse gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Informationsfreiheitsgesetz.\nWeiterhin benenne ich hier das Urteil des Verwaltungsgerichtes, welches die Axel Springer AG (\"Bild\") ggü. dem Bundesrat erstritten hat, zur Offenlegung der oben geforderten Unterlagen. Leider ist mir hier bei im Moment das Aktenzeichen unbekannt, ich werde dieses sobald wie möglich nachreichen. \n\nPunkt 2\nIch halte meiner Anfrage weiterhin für gebührenfrei, da es sich hier bei um Informationen nach öffentlichem Interesse handelt. Aus den genannten Gründen bitte ich daher um eine Gebührenbefreiung nach gem. § 2 S. 2 IFGGebV.\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 239587\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/239587/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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