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    "subject": "AW: [EXTERN]CBRN-Einsatzbereitschaft MTF [#240783]",
    "content": "Sehr geehrter Herr Dachs, \r\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten:\r\n\r\n1) Welcher Anteil der für die MTFs vorgesehenen Einsatzkräfte hat die \"CBRN-Grundausbildung\" durchlaufen?\r\n\r\nZuständigkeitshalber wird hier an die zuständigen Katastrophenschutzbehörden (und Hilfsorganisationen) verwiesen. Die Ausbildung der Einsatzkräfte führen gem. § 26 ZSKG die Hilfsorganisationen durch. Weiterhin liegt gem. § 15 ZSKG die Zuständigkeit bei der zuständigen Katastrophenschutzbehörde, die die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes bei der Durchführung der Aufgaben nach ZSKG beaufsichtigt. Sie kann den Trägern der Einheiten in ihrem Bereich außerdem Weisungen zur Durchführung von Veranstaltungen zur ergänzenden Aus- und Fortbildung sowie zur Unterbringung und Pflege der ergänzenden Ausstattung erteilen.\r\n\r\n2) Wie wird sichergestellt, dass die Einsatzkräfte die Ausbildung erhalten?\r\n\r\nAuf die Antwort zu 1) wird verwiesen.\r\n\r\n3) Welcher Anteil der für die MTFs vorgesehenen Einsatzkräfte hat den notwendigen aktuellen Gesundheitsnachweis für das Arbeiten unter Atemschutz (G26)?\r\n\r\nDiese Zahlen werden seitens des Bundes nicht erhoben. Auf die Antwort zu 1) wird verwiesen. \r\n\r\n4) Wie wird sichergestellt, dass die notwendigen arbeitsmedizinischen Untersuchungen regelmäßig durchgeführt werden?\r\n\r\nAuf die Antwort zu 1) wird verwiesen. Gem. § 29 ZSKG erfolgt die pauschale Kostenerstattung für die Untersuchung durch den Bund.\r\n\r\n5) Sind alle MTF-Standorte mit der erforderlichen Schutzausrüstung (CBRN-PSA) ausgestattet?\r\n\r\nAuf die Antwort zu 1) wird verwiesen. Die Katastrophenschutzbehörden und die mitwirkenden Organisationen sorgen für Pflege und Unterbringung der Ausstattung und sorgen für die Einsatzbereitschaft ihrer Einheiten.\r\n\r\n6) Wie wird sichergestellt, dass die Schutzausrüstung entsprechend der Vorschriften gelagert, gepflegt und geprüft wird?\r\n\r\nAuf die Antwort zu 1) wird verwiesen. Gemäß § 15 ZSKG beaufsichtigen die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes bei der Durchführung der Aufgaben nach dem ZSKG. Sie sind auch dafür verantwortlich zu überwachen, dass die Ausstattung vorschriftsgemäß gelagert, geprüft und gewartet wird.  Entsprechende Hinweise und Vorgaben sind zudem in unserem jährlichen Bewirtschaftungsrundschreiben aufgeführt. \r\n\r\n7) Wie wird sichergestellt, dass die CBRN-PSA am Fahrzeugstandort gelagert wird, so dass die Ausrüstung im Einsatzfall greifbar ist?\r\n\r\nAuf die Antwort zu 1) wird verwiesen. Die Katastrophenschutzbehörden und die mitwirkenden Organisationen sorgen für Pflege und Unterbringung der Ausstattung und sorgen für die Einsatzbereitschaft ihrer Einheiten.\r\n\r\n8) Wurden hinsichtlich der Lagerung nach Nr. 6 und 7 Überprüfungen durchgeführt? Wenn ja, welche Ergebnisse (bitte getrennt nach Bundesländern) ergab die letzte Überprüfung?\r\n\r\nSeitens des Bundes erfolgt keine Überprüfung der Lagerung. Auf die Antwort zu 1) wird verwiesen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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