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"subject": "IFG Christian Haffner Kommunikation mit der Firma Biontec/Pfizer [#241700]",
"content": "Sehr geehrter Herr Haffner,\r\n\r\n\r\nbezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei.\r\n\r\n\r\nNach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen.\r\n\r\n\r\nMaßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro.\r\n\r\n\r\nIm vorliegenden Fall wird ein sehr erheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 103 Stunden und für Angehörige des mittleren Dienstes auf 47 Stunden. Es würde somit die Höchstgebühr in Höhe von 500 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen.\r\n\r\n\r\nZudem möchte ich Sie auch bereits jetzt darauf hinweisen, dass die Bearbeitung Ihres Antrages längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht zeitnah beantwortet werden kann.\r\nWir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung aller eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Auch ihr besonders umfangreicher IFG-Antrag stellt für mehrere Organisationseinheiten eine unerwartete und hohe Belastung dar. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie zuständig. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte vorrangig gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen.\r\n\r\n\r\nBitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten und bereit sind, die Gebühren zu übernehmen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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