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"subject": "AW: Ihre Anfrage vom 19.01.2022 - Az. 2.13.04/0004#0067 [#238041]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise vom 15.01.2022 nach \"aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft\"“ vom 19.01.2022 (#238041) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend bis spätestens zum 11.03.2022 über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tFachliche Vorgaben für Genesenennachweise vom 15.01.2022 nach \"aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft\" [#238041]\r\n> Datum: \t19. Januar 2022, 07:38\r\n> Von: \t\"Antragsteller/in Antragsteller/in\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Robert Koch-Institut\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n> \r\n> Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> Die fachlichen Vorgaben des RKI (a) legen nach dem \"aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft\" fest, dass Menschen, die von einer SARS-CoV-2 Infektion genesen sind, ab dem Tag ihrer Infektion lediglich 90 Tage und nicht mehr 180 Tage vor einer erneuten SARS-CoV-2 Infektion geschützt sind. Als \"wissenschaftliche Begründung\" wird lediglich auf 3 Dokumente verwiesen:\r\n> \r\n> Dokument 1) Neil Ferguson, Azra Ghani, Wes Hinsley and Erik Volz. Hospitalisation risk for Omicron cases in England. Imperial College London (22-12-2021) (b)\r\n> Das vom RKI ohne Quellenangabe benannte Dokument ist ein WHO-Bericht, der sich mit dem Hospitalisierungsrisiko für Omikron-Patienten in England beschäftigt und kommt zu dem Ergebnis, dass das Hospitalisierungsrisiko für Omikron signifikant geringer ist als bei den vorherigen Varianten. Das Dokument beschäftigt sich an keiner Stelle mit einem erhöhten Risiko für an SARS-CoV-2 Infektion Genese, sich erneut mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Das Wort Genesen kommt in diesem Bericht nicht einmal vor!\r\n> \r\n> Dokument 2) UK Health Security Agency: SARS-CoV-2 variants of concern and variants under investigation in England. Technical briefing 34 (c)\r\n> Das verlinkte Dokument ist keine wissenschaftliche Studie, sondern eine Linkliste der UK Health Security Agency. Dort sind diverse Technische Einweisung und zugrunde liegende Daten für das englische Gesundheitswesen verlinkt.\r\n> Dabei geht es zum Beispiel um die deutlich geringere Effektivität der bisherigen Impfung gegen SARS-CoV-2 bei Omikron oder das verminderte Risiko zur stationären Aufnahme bei Omikron.\r\n> Keines der in der Linkliste verlinkten Dokumente beschäftigt sich mit der Frage, ob es ein erhöhtes Risiko für an SARS-CoV-2 Infektion Genese gibt, sich erneut mit SARS-CoV-2 zu infizieren.\r\n> \r\n> Dokument 3) Wissenschaftliche Begründung der STIKO für die Empfehlung zur Verkürzung des Impfabstands zwischen Grundimmunisierung bzw. Infektion und Auffrischimpfung auf einen Zeitraum ab 3 Monaten (d)\r\n> Das verlinkte Dokument ist keine wissenschaftliche Studie oder Abhandlung. Als \"Wissenschaftliche Begründung\" sind dort auf Seite 2 exakt 3 Sätze zu finden, die lediglich den geringen Schutz der Grundimpfung gegenüber der Omikron-Variante von SARS-CoV-2 beschreiben. Der Bericht erwähnt in keinem Zusammenhang mit einem erhöhten Risiko für an SARS-CoV-2 Infektion Genese, sich erneut mit SARS-CoV-2 zu infizieren.\r\n> \r\n> Daher die Fragen:\r\n> 1) Welchen statistischen Daten oder wissenschaftliche Begründungen (bitte nennen Sie exakte Zitate und Quellenangaben) im Dokument 1) belegen, dass von einer SARS-CoV-2 Infektion Genesene, ab dem Tag ihrer Infektion lediglich 90 Tage und nicht mehr 180 Tage vor einer erneuten SARS-CoV-2 Infektion geschützt sind?\r\n> 2) Welchen statistischen Daten oder wissenschaftliche Begründungen (bitte nennen Sie exakte Zitate und Quellenangaben) im Dokument 2) belegen, dass von einer SARS-CoV-2 Infektion Genesene, ab dem Tag ihrer Infektion lediglich 90 Tage und nicht mehr 180 Tage vor einer erneuten SARS-CoV-2 Infektion geschützt sind?\r\n> 3) Welchen statistischen Daten oder wissenschaftliche Begründungen (bitte nennen Sie exakte Zitate und Quellenangaben) im Dokument 3) belegen, dass von einer SARS-CoV-2 Infektion Genesene, ab dem Tag ihrer Infektion lediglich 90 Tage und nicht mehr 180 Tage vor einer erneuten SARS-CoV-2 Infektion geschützt sind?\r\n> 4) Welche anderen statistischen Daten liegen dem RKI vor, die wissenschaftlich belegen, dass von einer SARS-CoV-2 Infektion Genesene, ab dem Tag ihrer Infektion lediglich 90 Tage und nicht mehr 180 Tage vor einer erneuten SARS-CoV-2 Infektion geschützt sind?\r\n> 5) Auf exakt welchen statistischen Daten oder wissenschaftliche Begründungen (bitte nennen Sie exakte Zitate und Quellenangaben) basieren die fachlichen Vorgaben für Genesenennachweise vom 15.01.2022? \r\n> \r\n> \r\n> (a) https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html\r\n> (b) http://www.quotidianosanita.it/allegati/allegato196967.pdf\r\n> (c) https://www.gov.uk/government/publications/investigation-of-sars-cov-2-variants-technical-briefings\r\n> (d) https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/02_22.pdf?__blob=publicationFile\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n> \r\n> Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n> \r\n> Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n> \r\n> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n> \r\n> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> Antragsteller/in Antragsteller/in\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 238041\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/238041/\r\n> \r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n\n\nAnfragenr: 238041\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/238041/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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Das Dokument beschäftigt sich an keiner Stelle mit einem erhöhten Risiko für an SARS-CoV-2 Infektion Genese, sich erneut mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Das Wort Genesen kommt in diesem Bericht nicht einmal vor!\r\n> \r\n> Dokument 2) UK Health Security Agency: SARS-CoV-2 variants of concern and variants under investigation in England. Technical briefing 34 (c)\r\n> Das verlinkte Dokument ist keine wissenschaftliche Studie, sondern eine Linkliste der UK Health Security Agency. 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Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n> \r\n> Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n> \r\n> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. 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