GET /api/v1/message/676153/?format=api
HTTP 200 OK
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Content-Type: application/json
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    "subject": "Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01.02.2022 [Az. 2.13.04/0004#0123][#239482]",
    "content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nzu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit:\r\nDie von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Die von Ihnen eingereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet.\r\n\r\nRegulatorische Fragen (z.B. 2G/3G-Regeln) werden von den Bundes- und Landesregierungen geregelt, diesbezüglich ist das RKI nicht der richtige Ansprechpartner. In einigen Bundesländern werden zB geimpfte Genesene (2 Impfungen + danach laborbestätigte Infektion) im Rahmen von 2G+ mit Geboosterten gleichgestellt. Am besten informieren Sie sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit und der Landesbehörden. Zu Impfnachweisen im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und Coronavirus-Einreiseverordnung) siehe auch www.pei.de/impfstoffe/covid-19 \r\n\r\nZu den STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung siehe allgemein auch:\r\nhttps://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html \r\n\r\nDas RKI informiert primär die Fachöffentlichkeit und verfügt leider nicht über die Kapazitäten, um auch die zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung jeweils individuell zu beantworten (siehe auch die Hinweise unter https://www.rki.de/DE/Service/Kontakt/Anfragen/Anfragen_node.html) Für die individuelle Beratung sind primär die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die örtlichen Gesundheitsämter verantwortlich. Gleichwohl stellen wir auf unserer Internetseite umfangreiche Informationen für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, insbesondere zu COVID-19 sowie zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (www.rki.de/covid-19 und www.rki.de/covid-19-impfen) \r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01.02.2022 [Az. 2.13.04/0004#0123][#239482]"
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        [
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            "\n\r\nzu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit:\r\nDie von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Die von Ihnen eingereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet.\r\n\r\nRegulatorische Fragen (z.B. 2G/3G-Regeln) werden von den Bundes- und Landesregierungen geregelt, diesbezüglich ist das RKI nicht der richtige Ansprechpartner. In einigen Bundesländern werden zB geimpfte Genesene (2 Impfungen + danach laborbestätigte Infektion) im Rahmen von 2G+ mit Geboosterten gleichgestellt. Am besten informieren Sie sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit und der Landesbehörden. Zu Impfnachweisen im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und Coronavirus-Einreiseverordnung) siehe auch www.pei.de/impfstoffe/covid-19 \r\n\r\nZu den STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung siehe allgemein auch:\r\nhttps://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html \r\n\r\nDas RKI informiert primär die Fachöffentlichkeit und verfügt leider nicht über die Kapazitäten, um auch die zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung jeweils individuell zu beantworten (siehe auch die Hinweise unter https://www.rki.de/DE/Service/Kontakt/Anfragen/Anfragen_node.html) Für die individuelle Beratung sind primär die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die örtlichen Gesundheitsämter verantwortlich. Gleichwohl stellen wir auf unserer Internetseite umfangreiche Informationen für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, insbesondere zu COVID-19 sowie zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (www.rki.de/covid-19 und www.rki.de/covid-19-impfen) \r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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    "sender": "Robert Koch-Institut",
    "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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